Föhrenbergkreis uneins über Hypo-Verstaatlichung

„Es wäre absurd gewesen, den anderen österreichischen Banken, die ohnehin schon bekanntermaßen hohen Abschreibungsbedarf haben, jetzt noch zusätzlichen Abschreibungsbedarf zuzumuten und damit ihre Lage auf dem Markt zu verschlechtern“, sagte Fürst im Gespräch mit der APA. „Ich glaube, man kann das durchaus mit Lehman Brothers vergleichen, wo es allgemein anerkannt ist, dass der Untergang von Lehman zumindest ein Auslöser, wenn nicht sogar die Ursache für die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise war. Nicht umsonst haben die USA praktisch alle anderen Systembanken gerettet.“

Den Vorwurf des Finanzexperten Robol, wonach Finanzminister Josef Pröll (V) die Steuerzahler durch die Hypo-Verstaatlichung zur Entlastung der anderen Banken, der GraWe, des Landes Kärnten und der bayerischen Steuerzahler mit 7 Mrd. Euro belastet habe, weist Fürst zurück. „Es könnte genauso gut null oder eine Milliarde sein“, das hänge vom gesamtwirtschaftlichen Umfeld und von der Qualität des Managements ab. Auch der Politologe Günther Burkert-Dottolo legt Wert auf die Feststellung, dass „diese Stellungnahme nicht meine Meinung wiedergibt“ wie er der APA mitteilte.

Das Finanzministerium wies die Kritik von Karner und Robol zurück. Vor einigen Monaten habe Robol selbst noch die Verstaatlichung sämtlicher österreichischer Banken vorgeschlagen, um das Finanzsystem zu stabilisieren, sagte Pröll-Sprecher Daniel Kapp zur APA.

Die beiden Föhrenkreis-Experten Robol und Helmut Karner haben übrigens bereits im Jahr 2000 darauf hingewiesen, dass es zu einem Finanzkollaps kommen wird, um das Gleichgewicht zwischen dem Wachstum der Realwirtschaft und dem Finanzbereich wiederherzustellen. Sie erwarteten diesen innerhalb von rund zehn Jahre. Sie wiesen auch auf die enormen Gefahren hin, die von „sophistizierten“ Finanzinstrumenten ausgingen, die das Eintreffen des Crash aber verzögern könnten. Sie schlugen vor, reine Spekulationen zu besteuern, wobei eine globale Aktion eine Illusion sei.

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Hypo-Übernahme habe Josef Pröll viele grundlegende Fehler gemacht. Robol kritisiert, dass die Eigentümer und Gläubiger nicht in die volle Verantwortung genommen worden sind, und dass bereits im Vorhinein gesagt worden ist, dass die Bank saniert werden soll – weil Systembank. Weiters seien Berater genommen worden, die selbst ein großes finanzielles Engagement bei der Hypo haben (Erste Group, Raiffeisen, UniCredit Bank Austria, BAWAG) und die daraus noch ein Geschäft machen wollen. Auch hätte man keine Haftung für Altschulden übernehmen dürfen und sich als Käufer eine Option wie Insolvenz oder Abwickung offen lassen sollen.

„Typische Risikoinvestitionen“

Konkret hätte es etwa kein moralische Argument dafür gegeben, für die Banken als Gläubiger (8 Mrd. Euro laut Halbjahresabschluss) und die verbrieften Papiere (19,6 Mrd. Euro) den Steuerzahler zur Haftung heranzuziehen, weil diese Investitionen typische Risikoinvestitionen seien.

Die Verantwortung in Südosteuropa, wo die Hypo wirklich eine Systembank ist, hätte man viel stärker den lokalen Regierungen, Nationalbanken und Bankenaufsichten zuweisen müssen – vor allem bei einem deutschen Hauptgesellschafter. Pröll hätte nicht zulassen dürfen, dass die Risiken aus der Vergangenheit auf den Steuerzahler durchschlagen. Das finanzielle Engagement der Hauptgläubiger von rund 8 Mrd. Euro hätte zur Sanierung verwendet werden müssen – der wesentliche Teil davon komme von der BayernLB (weit über 3 Mrd. Euro), die sich mit einer Zahlung von 825 Mio. Euro zu Lasten der Steuerzahler ihres gesamten Obligos entledigt hätten. Neben der Haftung des Landes Kärnten wäre auch der Haftungsverband der anderen Landeshypos heranzuziehen gewesen.

Um die Kosten für den österreichischen Steuerzahler möglichst gering zu halten, schlägt Robol vor, die Hypo sofort in eine fortzuführende gute Bank – etwa mit dem Österreich-Geschäft – und eine abzustoßende schlechte Bank zu trennen. Aus dem Verkauf der „Good Bank“ sollten soviel erlöst werden, dass insgesamt für den Steuerzahler keine Verluste übrig bleiben. Die „Bad Bank“ sollte abgewickelt werden. Wenn die Fortführung von Geschäftsfeldern im Interesse ausländischer Behörden liegt, sollten allein diese dafür die Voraussetzungen schaffen.

(APA)

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