Erste Rekurse in UBS-Affäre

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat bis Ende November laut ihrem Sprecher Andrea Arcidiacono nicht weniger als 500 Dossiers bearbeitet. Wegen den Gerichtsferien bis Jahresende verzögern sich die Rekurse derzeit. Am 2. Jänner nehmen die Richter ihre Arbeit wieder auf. 4.450 Datensätze von UBS-Kunden werden gemäß dem schweizerisch-amerikanischen Abkommen vom vergangenen August an die US-Justizbehörden übergeben.

Es ist nicht davon auszugehen, dass alle betroffenen US-Steuerzahler beim Bundesverwaltungsgericht rekurrieren werden. Dennoch musste das Gericht seine Strukturen vorsichtshalber anpassen. So wurden zwei neue Richter ernannt und eine Gruppe von sechs bis acht Gerichtsschreibern werden sich allein den besagten Dossiers widmen. Dies dürfte das Gericht über mehrere Monate beschäftigen.

Die ersten Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts werden frühestens im Juli erwartet. Bei den Fällen ohne Rekurs könnte die Eidg. Steuerverwaltung erste Konto-Informationen schon im Jänner den amerikanischen Behörden aushändigen.

Das Abkommen zwischen Bern und Washington vom August betrifft US-Bürger, die zwischen 2001 und 2008 Informationen über ihre UBS-Konten nicht oder nur teilweise bei den Behörden offenlegten. Mit der Einigung wurde ein monatelanges Gezerre zwischen der Schweiz, den USA und der UBS vorläufig beendet.

(APA)

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