Capital Bank schließt AvW-Vergleich zu Pfandrecht

Nach monatelangen zähen Verhandlungen haben sich die Masseverwalter der pleitegegangenen Kärntner Finanzgruppe AvW und die Capital Bank am 22. März auf einen Vergleich geeinigt. Das Grazer Geldhaus, das ein Pfandrecht auf alle Wertpapiere im Besitz der AvW hat, verzichtet auf einen Teil seiner Forderungen.

Der offene Saldo der AvW bei der Capital Bank beläuft sich aktuell auf rund 48 Mio. Euro, davon bekommt die Bank jetzt 38,9 Mio. Euro, der Rest fließt in die Masse, kommt also den geschädigten AvW-Anlegern zugute. Die Capital Bank war von Ende 2006 an eine von mehreren Abwicklungsstellen für Aktienoptionsgeschäfte der AvW Gruppe AG. Die Verbindlichkeiten des Finanzkonglomerats AvW waren „zu jeder Zeit voll mit Pfandrechten auf Wertpapiere besichert“, teilte die Bank am 23. März mit.

Insgesamt hatte die Bank ein Pfandrecht auf Aktien im Wert von etwa 71,5 Mio. Euro. Die Papiere wurden bereits veräußert, es wurden Bankangaben zufolge 74,4 Mio. Euro erlöst. Bei Konkurseröffnung im Mai 2010 betrug der Außenstand der AvW bei der Bank etwa 46 Mio. Euro, dieser hat sich mittlerweile wegen weitergelaufener Zinsen und Verzugszinsen auf 48 Mio. Euro erhöht. „Trotz komfortabler Rechtsposition“ sei man letztendlich doch zu einem „deutlichen Abschlag“ auf diese Forderung bereitgewesen, so Capital-Bank-Vorstand Christian Jauk laut Aussendung.

35,5 Mio. Euro werden freigegeben

„Der Vergleich führt nun dazu, dass rund 35,5 Mio. Euro an Verwertungserlösen für die übrigen Gläubiger im AvW-Konkurs freigegeben werden können“, so die Bank weiter. Will heißen: Der Verwertungserlös von 74,4 Mio. Euro ist bis dato bei der Capital Bank gelegen und war gesperrt. Nun kann das, was für die Masse übrigbleibt, auch überwiesen werden. „Kostspielige Gerichtsverfahren können damit vermieden werden, und die AvW-Anleger kommen schneller zu ihrem Geld“, meinte Jauk.

Wären die Vergleichsgespräche gescheitert, hätten nämlich die Masseverwalter die Capital Bank vor den Kadi gezerrt, wie sie im Vorfeld der gestrigen Gläubigerausschusssitzung angekündigt hatten. Für Jauk jedenfalls ist nun das „Kapitel AvW in jeder Hinsicht erledigt“. Die Bank betonte zudem, „zu keiner Zeit“ in die Gestaltung der AvW-Genussscheine, deren Wertermittlung oder deren Vertrieb“ eingebunden gewesen zu sein. Auch habe man weder AvW-Anleger beraten noch als deren Depotbank fungiert.

An der Finanzgruppe AvW des mittlerweile u. a. wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Untreue verurteilten Wolfgang Auer-Welsbach waren rund 12.500 Anleger über Genussscheine beteiligt. Einen großen Teil ihres investieren Geldes werden sie nicht wiedersehen, durch Verwertung des übriggebliebenen AvW-Vermögens soll insgesamt etwa 100 Mio. Euro hereinkommen. Zum Vergleich: Auer-Welsbach hat einen Schaden von rund 450 Mio. Euro angerichtet, er wurde deswegen Ende Jänner zu acht Jahren Haft verurteilt. Wann die Genussscheininhaber Bares sehen, ist noch unklar. Die Masseverwalter kündigten gegenüber der APA für Nachmittag genauere Informationen an.

Zinsen und Prozesskosten erspart

Die Masseverwalter der pleitegegangenen Kärntner Finanzgruppe AvW, Gerhard Brandl und Ernst Malleg, sehen in dem Vergleich mit der Grazer Capital Bank „die im Interesse der Masse gesetzten Ziele bestmöglich verfolgt“, wie sie in einer Aussendung am 23. März wissen ließen. Ein Anfechtungsprozess, den Brandl und Malleg bei Scheitern der Vergleichsgespräche angestrengt hätten, hätte sich über Jahre gezogen. „Zinsen und Prozesskosten in Millionenhöhe fallen somit nicht an.“

Brandl und Malleg gaben außerdem Details zum Vergleich bekannt: Von der 48-Mio.-Euro-Forderung der Capital Bank seien 31 Mio. Euro „unstrittig“ – diesen Betrag behält also die Bank. Die verbleibende Restforderung von 17 Mio. Euro (inklusive Zinsen) wurde folgendermaßen verglichen: 8 Mio. Euro bekommt die Capital Bank, 7 Mio. Euro fließen in die Konkursmasse. Weiters hat das Geldhaus auf Zinsen in der Höhe von 2 Mio. Euro verzichtet.

Die rund 12.500 geschädigten AvW-Genussscheininhaber müssen sich aber noch etwa zwei Jahre gedulden, bis sie Bares sehen. Es muss nämlich erst in Musterprozessen geklärt werden, ob die Papiere als Eigen- oder Fremdkapital zu werten sind, ob also die Banken bevorzugt behandelt werden oder die Anleger Anspruch auf die Konkursmasse haben.

(APA)

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