Kreuze in Schulen: Erste Anfechtung vor VfGH

Der Antragsteller – bekennender Atheist – sieht das konfessionslose Aufwachsen seiner Tochter durch die Veranstaltung religiöser Feiern und die Anbringung von Kruzifixen von Seiten des Kindergartens gestört und das Recht auf Glaubensfreiheit – und damit das Recht auch ohne religiöses Bekenntnis aufzuwachsen – verletzt. Das berichtete der „derStandard.at“ am Freitag.

Konkret will der niederösterreichische Vater zwei Passagen aus dem niederösterreichischen Kindergartengesetz geändert bzw. aufgehoben haben: Jenen, in dem steht, dass das Kindergartenpersonal einen grundlegenden Beitrag „zu einer religiösen und ethischen Bildung zu leisten“ habe und jenen, wonach in Kindergärten, in denen die Mehrzahl der Kinder ein christliches Religionsbekenntnis haben, ein Kreuz anzubringen sei.

(APA)

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