Meinl Bank schießt sich auf Advofin ein

Die Bank hat zwei Sachverhaltsdarstellungen eingebracht und will Anfang 2010 die Finanzmarktaufsicht () einschalten. Advofin-Chef Franz Kallinger weist die Vorwürfe vehement zurück, es gilt die Unschuldsvermutung. Advofin hat gegen die Meinl Bank schon drei Sammel- und etwa 300 Einzelklagen draußen. Bis März sollen weitere zwei bis drei Sammel- und rund 300 Einzelklagen eingebracht werden. Insgesamt macht der Prozessfinanzierer einen Schaden von 148 Mio. Euro geltend.

„Finanzierungs- und Garantiegeschäft“

Das Geldinstitut ist der Meinung, dass das Advofin ein „Finanzierungs- und Garantiegeschäft“ betreibe. Dafür brauche der Prozessfinanzierer eine entsprechende Genehmigung der FMA, so die Meinl Bank am 21. Dezember in einer Aussendung. Kallinger bezeichnete den „Versuch der Meinl Bank, das Geschäftsmodell der Prozessfinanzierung infrage zu stellen“, in einer Mitteilung als „mehr als untauglich“. Bereits bei der Gründung von Advofin im Jahr 2001 seien die rechtlichen Rahmenbedingungen „genauestens geprüft“ worden.

Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl stößt sich an den angeblich unklaren Eigentumsverhältnissen des Prozessfinanzierers. „Wem Advofin wirklich gehört und welche Qualifikationen deren Geschäftsleiter haben, ist nach wie vor ein Mysterium.“ Mehrheitseigentümer von Advofin ist laut Firmenbuch die Liechtensteiner CapitalLeben Versicherung AG (47,08 Prozent). 41,25 Prozent gehören der Telor International Ltd. mit Sitz im Steuerparadies Isle of Man. Den Rest halten die beiden Vorstände Kallinger (5,83 Prozent) und Gerhard Wüest (5,22 Prozent) sowie Thomas Tschol (0,61 Prozent).

Weiters bräuchte Advofin laut Meinl Bank eine Inkasso-Gewerbeberechtigung. Die Vereinbarung, die Advofin mit seinen Kunden schließt, habe unter anderem die Abtretung zum Inkasso und zur Klagsführung zum Gegenstand. Der Prozessfinanzierer lasse sich die Gewerbeausübung „geradezu wucherisch vergüten“, weil er rund 30 statt der erlaubten 15 Prozent der erstrittenen Klagssumme verlange, so das Kreditinstitut, das laut Eigenangaben eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Magistratsabteilung 63 eingebracht hat.

Abtretungssumme an Republik fehlt

Die zweite Sachverhaltsdarstellung an das Wiener Finanzamt bezieht sich auf Gebühren, die Advofin der Republik vorenthalte. Nach Meinung der Meinl Bank muss der Prozessfinanzierer für jede abgetretene Forderung eine Gebühr von 0,8 Prozent der Abtretungssumme zahlen, was aber nicht geschehe. Darüber hinaus gebe Advofin in den Gerichtsverfahren „regelmäßig zu niedrige Streitwerte an“, um die Gebühren zu drücken, so ein weiterer Vorwurf Weinzierls.

Kallinger verwies darauf, dass es die Prozessfinanzierung im deutschsprachigen Raum schon seit 1997 gebe. Das Thema Gewerbeberechtigung und Banklizenz seien „bereits vielfach abgehandelt“ worden, hieß es in einer Advofin-Aussendung. Allein der Blick nach Deutschland, wo beispielsweise große Versicherungskonzerne den Geschäftsbereich der Prozessfinanzierung betrieben, zeige die Gesetzeskonformität. Die 8.688 Kleinanleger seien der Meinl Bank wohl „nicht willkommen“.

(APA)

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.