Verwirrung über SWIFT-Abkommen

Verwirrung herrschte am 21. Jänner im EU-Parlament über die weitere Vorgangsweise bei der Abstimmung über das Interimsabkommen mit den USA zum Bankdatenaustausch (SWIFT), das am 1. Februar in Kraft tritt. Die Europaparlamentarier hatten sich Tags zuvor empört über das Vorgehen von Rat und Kommission bei der schleppenden Übermittlung des Übergangsabkommens geäußert und mit Ablehnung gedroht.

Um ein Nicht-Inkrafttreten mit 1. Februar aber zu ermöglichen, hätte das EU-Parlament nächste Woche eine Abstimmung zu SWIFT durchführen müssen, was aber nach Absage der Sitzung am 26. Jänner nun nicht mehr möglich ist. Eine ursprünglich für 27. oder 28. Jänner ins Auge gefasste Sondersitzung findet nun ebenfalls nicht statt.

Damit kann das EU-Parlament erst am 10. Februar in Straßburg über das Thema abstimmen. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, wäre das SWIFT-Interimsabkommen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Kraft und hätte nur neun Tage Gültigkeit gehabt, hieß es nach der Sitzung der Konferenz der Präsidenten.

Abstimmung könnte negativ ausgehen

Der Vize-Fraktionschef der Europäischen Volkspartei im EU-Parlament, Othmar Karas, hält die „Wahrscheinlichkeit für groß“, dass die Abstimmung über das SWIFT-Abkommen negativ ausgeht. Er bestätigte gegenüber der APA, dass dann das Übergangsabkommen nur einige Tage in Kraft gewesen wäre und dann – bis zur Ausverhandlung einer endgültigen Vereinbarung bis Ende Oktober 2010 – das bilaterale Übereinkommen zwischen Belgien und den USA gültig wäre.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten im EU-Parlament, Hannes Swoboda, erklärte auf Anfrage der APA, bei einem negativen Votum des EU-Parlaments zu SWIFT würde das Abkommen „nachträglich außer Kraft gesetzt werden“. Jedenfalls werde EU-Parlamentspräsident Jerzy Buzek den Europäischen Rat auffordern, die vorläufige Anwendung auszusetzen, bis das Parlament im Februar entschieden habe. „Aber ich gehe davon aus, dass der Rat das nicht machen wird“. Der Rat hätte allerdings bei einem Entgegenkommen dem Parlament gegenüber „höhere Chancen“ auf eine Zustimmung, sonst sei die Verärgerung groß.

EU-Abgeordnete sind verärgert

Diese Verärgerung war bereits am 20. Jänner im EU-Parlament in Straßburg hörbar und sichtbar geworden. So kritisierten die EU-Abgeordneten, dass sie erst am 25. Jänner die offizielle Fassung des Abkommens übermittelt erhalten. Dem spanischen EU-Staatssekretär und Ratsvorsitzenden Lopez Garrido wurde eine Provokation des Parlaments vorgehalten. Die Vorwürfe reichten von „einfach unzulässiger Vorgang“ über „Affentempo“ und „Schweinsgalopp“ bis zu „wirklich beschämend“ sowie „Ausflucht und Zeitschinden“.

Positiv verlaufen laut Swoboda allerdings die Gespräche zwischen Parlament und Kommission über ein interinstitutionelles Abkommen. Diese werden ebenfalls am Dienstag nächster Woche im entsprechenden Ausschuss behandelt. Dabei zeichne sich ein „gutes Einvernehmen“ mit Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso ab. Das Parlament möchte vor allem haben, dass es konkrete Fristen bei der Behandlung von Gesetzesinitiativen erhält. Die Kommission sei der im Raum stehenden Ein-Jahres-Frist nicht abgeneigt, behalte sich aber vor, laut Lissabon-Vertrag nach einem Jahr auch notfalls zu sagen, man werde das vom EU-Parlament gewünschte Thema nicht behandeln. Allerdings bedeute dies, dass sich die Kommission zumindest damit befasst habe.

(APA)

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