Verschmelzung von Immofinanz und Immoeast fix

Die Aktionäre der börsenotierten haben am 21. Jänner den Verschmelzungsantrag mit dem Mutterkonzern mit 96-prozentiger Mehrheit angenommen. Damit ist die geplante Fusion zwischen den beiden Unternehmensteilen praktisch fix.

Mehrere Aktionäre haben freilich zum Schluss der am 21. Jänner abgehaltenen außerordentlichen Hauptversammlung (HV) Widerspruch angemeldet, auch Anfechtungen können in den nächsten Wochen noch eingebracht werden. Ein Vorgehen gegen das Austauschverhältnis von drei Immofinanz-Aktien für zwei Immoeast-Aktien ist freilich vor der Eintragung der Transaktion ins Firmenbuch nicht möglich. Sollte dagegen berufen werden, kann gegebenenfalls ein Gericht nachträglich eine Entschädigung für die Aktionäre des benachteiligten Fusionspartners festsetzen.

(APA)

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