US-Gericht lehnt Einspruch Polanskis ab

Die Entscheidung darüber will das Schweizer Justizministerium aber frühestens Anfang nächsten Jahres fällen. Polanski wird in den USA sexueller Missbrauch einer Minderjährigen im Jahr 1977 vorgeworfen. Er hatte sich im Februar 1978 nach Frankreich abgesetzt.

Ende September war der Regisseur von Filmen wie „Rosemary’s Baby“, „Chinatown“ und „The Pianist“ dann auf Antrag der USA bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Anfang Dezember wurde er gegen eine Kaution von umgerechnet rund drei Millionen Euro aus einem Gefängnis in sein Ferienhaus in Gstaad im Berner Oberland verlegt. Bei einer Verurteilung in den USA muss Polanski mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren rechnen.

(APA)

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