Koalition verstaatlicht Asylwesen

Die Koalition macht jetzt ernst mit der Verstaatlichung des Asylwesens. Justiz- und Innenressort haben sich auf einen Begutachtungsentwurf verständigt, der Betreuung und Beratung von Flüchtlingen in die Hände einer Agentur gibt, die unter der Ägide des Innenministeriums steht. Die bisherigen Anbieter, kommerzielle Betreuer bzw. NGOs, müssen ihre Agenden somit abgeben. Diese üben indes Kritik.

Laut dem seit dem Nachmittag vorliegenden Begutachtungsentwurf (http://go.apa.at/jkNBCpV9) erwartet die Regierung durch die Re-Verstaatlichung der Flüchtlingsbetreuung eine beträchtliche Einsparung. Nach einem Mehraufwand in den ersten beiden Jahren soll sich 2021 schon ein Ausgabenminus von rund zwölf Millionen einstellen, ab dem Jahr darauf soll es sich bei 15 Millionen einpendeln.

Niedrigere Aufwendungen vermutet man für die Mieten und die Rechtsberatung. Mehr Geld wird für die Rückkehrberatung nötig sein. Dafür erhofft man sich eine höhere Zahl an Rückkehrern, was wieder Kosten senken würde. Dass künftig nur noch staatliche Einrichtungen im Zuge der Asylverfahren tätig werden, ist nicht fix. Denn der Bundesagentur wird es ermöglicht, sich der Hilfe „Dritter zu bedienen, soweit sie diese Aufgabe aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht aus Eigenem im erforderlichen Umfang erfüllen kann“.

Eigentlich hatte das Innenministerium in der Sache schon länger gedrängt und wollte die Verträge bezüglich Rechtsberatung mit Jahresende kündigen, womit man sie bereits 2020 in staatliche Obhut übergeben hätte können. Da das Justizressort, das für die Asylberufungsinstanz zuständig ist, von den Plänen nicht überzeugt war, verschiebt sich nun alles um ein Jahr. Noch dazu hat man sicher gestellt, dass die Rechtsberatung in der neuen Agentur eine Eigenständigkeit erhält und der Leiter dieser Abteilung vom Justizminister bestellt wird.

Bisher waren für die Bundesquartiere wie die Erstaufnahmestellen Traiskirchen und Thalham kommerziell orientierte ausländische Firmen zuständig, zunächst European Homecare, zuletzt ORS. Letzteres Unternehmen soll diese Aufgaben mit Mitte kommenden Jahres an die BBU übergeben. Die Auflösung der laufenden Verträge ist noch nicht erfolgt, man sei aber in guten Gesprächen, heißt es aus dem Innenressort. Mit 2021 und damit ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen wandern auch Rechts- und Rückkehrberatung von NGOs wie der Diakonie oder der Caritas an die neue Agentur.

Die Rechtsberatung gilt ja als besonders sensibler Bereich und dem hat die Regierung letztlich Rechnung getragen, wohl auf Betreiben des Justizressorts. So ist festgeschrieben, dass für dieses Aufgabengebiet innerhalb der BBU ein eigener Bereich aufgebaut wird, in dem um die 110 Rechtsberater für die 1. und 2. Instanz tätig sein werden. Um eine unabhängige, den Grund- und Menschenrechten verpflichtete Rechtsberatung in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren sicherzustellen, wird der Bereichsleiter vom Justizminister bestellt und darüber hinaus mit eigener Handlungsvollmacht ausgestattet werden. Auch in der Menschenrechtsbeobachtung und bei Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen soll die Unabhängigkeit der BBU-Geschäftsführung ausdrücklich sichergestellt werden. Zudem gibt es die Kontrolle durch einen Aufsichtsrat.

Die erwartet scharfe Kritik an der Re-Verstaatlichung kommt von Nicht-Regierungsorganisationen. Die Diakonie sieht als Ziel, eine unabhängige Rechtsberatung zu verhindern, wie sie von der evangelischen Organisation derzeit noch selbst angeboten wird. Für die Volkshilfe wird ein System geschaffen, das sich selbst kontrolliert. Es sei nicht akzeptabel, dass es in dieser Regierung offenbar System habe, die Zivilgesellschaft und NGOs sukzessive aus dem öffentlichen Leben in Österreich auszuschließen, schreibt Volkshilfe-Geschäftsführer Erich Fenninger. Seitens der Asylkoordination verwies Anny Knapp darauf, dass sich die unabhängige Rechtsberatung als notwendige Unterstützung der Flüchtlinge erwiesen habe. Dass von den künftigen Rechtsberatern eine Selektion in erfolgsversprechende und weniger aussichtsreiche rechtliche Schritte erfolgen könnte, sei „eine durchaus realistische Annahme“, gibt Knapp zu bedenken.

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