Nahost – IGH: Israel muss gegen Hunger in Gaza vorgehen

"Unverzüglich alle Schritte unternehmen" – "Mehr Hilfsgüter zulassen"

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat Israel verpflichtet, gegen den Hunger im Gazastreifen vorzugehen und umgehend die Lieferung von deutlich mehr humanitären Gütern zuzulassen. Es müssten mehr Grenzübergänge für den Transport von Nahrungsmitteln sowie medizinischer Hilfe geöffnet werden, ordnete das höchste Gericht der Vereinten Nationen am Donnerstag in Den Haag an. Das Gericht entsprach damit einem Antrag Südafrikas im laufenden Völkermordverfahren gegen Israel.

Seine Entscheidungen sind bindend. Israel muss nun innerhalb eines Monats dem Gericht berichten, welche Maßnahmen es zur Umsetzung ergreift.

Bereits Ende Jänner hatte das Gericht Sofortmaßnahmen angeordnet und Israel aufgetragen, alles zu tun, um einen Völkermord im Gazastreifen zu verhindern. Angesichts der sich verschlimmernden Lage in dem Kriegsgebiet und einer drohenden Hungersnot hatte Südafrika zusätzliche Maßnahmen verlangt. Dem entsprach das Gericht nun.

Seit der Entscheidung vom 26. Jänner hätten sich die „katastrophalen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen weiter verschlechtert“, heißt es in der Entscheidung. Die Richter nennen insbesondere den Hunger. Es bestehe nun nicht mehr nur das Risiko einer Hungersnot, sondern diese habe bereits eingesetzt. Das Gericht zitiert auch einen UN-Bericht, nach dem schon mindestens 31 Menschen, darunter 27 Kinder, an Unterernährung und Austrocknung gestorben sind.

Israel müsse bei der Lieferung der Hilfsgüter eng mit den Vereinten Nationen zusammen arbeiten. Zu den dringend benötigten Hilfsgütern zählen die Richter auch Wasser, Strom, Kleidung sowie Zelte. Israel hatte die Vorhaltungen Südafrikas zurückgewiesen: Die Lieferungen humanitärer Hilfe würden nicht blockiert. Doch dieser Darstellung folgten die Richter nicht.

Das Gericht ermahnte Israel dafür zu sorgen, dass Soldaten die Rechte der Palästinenser nicht verletzen, die als Bevölkerungsgruppe unter dem Schutz der Völkermord-Konvention stünden. Dazu gehöre auch, die Lieferung dringend benötigter Hilfsgüter zu verhindern.

Auslöser des Gaza-Kriegs war das beispiellose Massaker mit mehr als 1200 Toten, das Terroristen der Hamas und anderer islamistischer Gruppen am 7. Oktober vergangenen Jahres in Israel verübt hatten.

Israel reagierte mit massiven Luftangriffen und einer Bodenoffensive. Angesichts der hohen Zahl ziviler Opfer und der katastrophalen Lage im Gazastreifen steht Israel international immer stärker in der Kritik.

Südafrika hatte Israel vor dem Gericht verklagt und dem Land die Verletzung der Völkermord-Konvention vorgeworfen. Israel hatte die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Das Hauptverfahren in dieser Sache hat noch nicht begonnen. Zunächst hatte Südafrika sogenannte Sofortmaßnahmen von dem Gericht verlangt. Und die wurden nun weiter verschärft. Wann das Hauptverfahren beginnen wird, ist unklar.

Das Gericht hat zwar selbst keine Möglichkeit, die Durchsetzung seiner Entscheidungen zu erzwingen. Doch bei einem Verstoß dagegen kann der internationale Druck auf Israel noch weiter zunehmen.

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