Strafprozess gegen Ex-Abgeordnete Maurer vertagt

Der Prozess gegen die Grüne Ex-Abgeordnete Sigrid Maurer am Wiener Landesgericht ist am Montag auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Zeugen sind nicht erschienen, sie sollen erst am vergangenen Freitag ihre Ladung erhalten haben. Wie der Richter durchblicken ließ, dürfte das Verfahren im Oktober fortgesetzt werden. Ein Wiener Bierlokal-Betreiber wirft Maurer üble Nachrede und Kreditschädigung vor.

Die Hintergründe des Verfahrens sind bekannt: Maurer veröffentlichte am 30. Mai 2018 via Twitter eine private Facebook-Nachricht, die sie tags zuvor vom Account des Bierwirten bekommen hatte. Sie habe diese Nachricht „nicht so stehen lassen“ wollen, rechtfertigte sich Maurer dazu nun vor Richter Hartwig Handsur. Der Inhalt war grob obszön, außerdem sei sie wenige Stunden vor Erhalt der Nachricht an dem Lokal vorbeigegangen und von dem draußen stehenden Betreiber und zwei anderen Männern „blöd angeredet“ worden. Ähnliches sei in der Vergangenheit öfters passiert, sie habe am Weg zur Arbeit täglich das Lokal passiert. „Es ist dort so, dass man angestarrt wird als Frau, angepöbelt wird“, berichtete Maurer. Weil sie keine rechtliche Möglichkeit sah, gegen die obszönen Anzüglichkeiten vorzugehen, habe sie diese publik gemacht.

Der Rechtsvertreter des Lokalbetreibers warf Maurer vor, diese habe den Mann „öffentlich angeprangert“ und ihm „grob unehrenhaftes Verhalten“ vorgeworfen. Für den Gastronomen habe das gravierende Folgen gehabt, sagte Hollaender: „Verwandte sind abgesprungen, Kunden ausgeblieben, es hat Angriffe von erbosten Bürgern auf sein Geschäft gegeben.“ Dabei habe der Wirt die gegenständliche Nachricht gar nicht geschrieben, verwies Hollaender auf „Sachbeweise, dass er im Zeitpunkt der Versendung gar nicht am Computer im Lokal war“, sondern ein Telefonat geführt habe.

Zwei Zeugen wurden am Montag vernommen, darunter ein Mann, von dem der Bierwirt behauptet hatte, er sei an jenem Tag im Lokal gewesen, an dem Maurer zunächst im Vorbeigehen und später via Facebook beleidigt wurde. Der Mann – eine Zeit lang Stammkunde – stellte das in Abrede, indem er auf eine ganztägige Fortbildung in seiner Firma verwies und ein entsprechendes Zeugnis vorlegte.

Eine Bekannte des Gastronomen, die offenbar über gewisse IT-Kenntnisse verfügt, sagte aus, es sei in der Vergangenheit „von außen“ auf das private Facebook-Profil des Lokal-Betreibers zugegriffen worden. Sie habe dessen Account am 31. Dezember 2018 überprüft und dabei festgestellt, „dass zehn oder elf andere Computer in seinem Account angemeldet waren“. Die entsprechenden IP-Adressen habe sie notiert. Die Nachfrage des Richters, ob ihr darüber hinausgehende Aktivitäten aufgefallen seien, verneinte die Frau.

Der Anwalt des Wirten, Adrian E. Hollaender, beantragte zum Abschluss die zeugenschaftliche Befragung eines Richters des Landesgerichts für Strafsachen und einer Gerichtsbediensteten, die offenbar regelmäßig Gäste in dem Bierlokal waren. Sie könnten bestätigen, dass auch „Laufkundschaft“ Zugriff auf den Computer im Geschäft hatte, meinte Hollaender. Der Anwalt behauptete weiters, die beiden hätten den Computer „selbst benutzt“. Die Entscheidung, ob die zwei angehört werden, behielt sich Richter Hartwig Handsur vor.

Zu Beginn der Verhandlung dehnte Anwalt Hollaender die Anklage in Richtung Beleidigung aus. Begründung: Maurer habe seinen Mandanten wiederholt „Arschloch“ genannt. Das sei verjährt, hielt dem Maria Windhager entgegen, die Rechtsvertreterin Maurers. Im Übrigen zeigte sich Windhager überzeugt, dass der Wirt der Verfasser der Nachricht war: „Die Indizien sprechen ganz eindeutig für die Täterschaft des Privatanklägers.“ Maurer habe die Nachricht nur deshalb publik gemacht hat, weil sie keine rechtliche Handhabe hatte, um gegen „diese wirklich grauslige Nachricht“ vorzugehen: „Sie hat auf ein Rechtsschutzdefizit hingewiesen.“

Im ersten Rechtsgang war Maurer im vergangenen Oktober vom Wiener Landesgericht wegen übler Nachrede zu einer Strafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Weitere 4.000 Euro für die „erlittene Unbill“ sollten an den Kläger gehen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob diese Entscheidung jedoch auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.

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