Kärntnerin nach Operation in Klagenfurt an Malaria gestorben

Eine 86 Jahre alte Kärntnerin ist Anfang dieser Woche im Elisabethinenspital in Klagenfurt an Malaria gestorben. Laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ hatte sich die Frau einer Hüftoperation unterzogen, dabei erhielt sie eine Bluttransfusion. Durch diese dürfte sie mit dem Malaria-Erreger infiziert worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Ende Februar hatte sich die Frau aus dem Bezirk Völkermarkt ins Spital begeben. Die Operation verlief gut, die Patientin ging wenige Tage später nach Hause. Doch danach verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand rapide, sie musste erneut ins Spital. Laut dem Zeitungsbericht war die Anzahl der gefundenen Malaria-Erreger um ein Vielfaches höher als bei einer Ansteckung durch die Malariamücke, die Staatsanwalt untersucht den Fall, ermittelt wird wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Das Spital äußerte sich zu der Causa gegenüber der Zeitung nicht und verwies auf die Schweigepflicht.

Rotkreuz-Sprecherin Melanie Reiter erklärte auf APA-Anfrage, derzeit sei noch nicht geklärt, ob die Blutkonserve mit Malaria-Erregern kontaminiert gewesen sei. Man habe eine Untersuchung veranlasst, die in Deutschland durchgeführt werde. Ergebnisse werde es aber nicht vor Freitag geben. Tatsache sei, dass Spenderblut nicht auf Malaria untersucht werde. „Wir testen die Blutspenden auf alle möglichen Dinge, sogar auf das West-Nil-Virus“, aber Malaria ist derzeit nicht dabei.“ Man sei in diesem Fall auf die Ehrlichkeit der Blutspender angewiesen, die einen Fragebogen ausfüllen müssten. Da werde auch abgefragt, ob man sich kürzlich in von Malaria betroffenen Gebieten aufgehalten habe. „Wird diese Frage mit Ja beantwortet, wird der Spender nicht angenommen“, sagte Reiter.

Die Kärntner Patientenanwältin Angelika Schiwek erklärte, man müsse erst einmal die Ermittlungen der Justiz abwarten. Die Frage, ob es Schadenersatz für die Angehörigen gebe, sei derzeit nicht endgültig zu beantworten. Dazu sei jedenfalls ein Gutachten notwendig, ob das Rote Kreuz das Spenderblut hätte untersuchen müssen.

Die Patientenanwaltschaft könne aber ohnehin erst tätig werden, wenn jemand an sie herantrete. Sollte dies der Fall sein, müsse man die Krankengeschichte der Patientin vom Spital anfordern und auch den Hausarzt kontaktieren. Dies alles wäre aber ohnehin erst möglich, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen habe. Sie kenne den Fall vorerst nur aus den Medien, gehe aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag geben werde.

Es müsse schließlich auch geklärt werden, ob die Frau sich nicht etwa anderweitig angesteckt habe, falls wirklich Malaria die Todesursache gewesen sei. Dafür müsse man heutzutage nicht einmal unbedingt Fernreisen in die Tropen unternehmen, Malaria gebe es inzwischen ja auch bereits in Europa. Schiwek verwies auf Berichte, wonach im Umkreis großer europäischer Flughäfen vermehrt Fälle von Malaria aufgetreten seien.

Noch ist nicht bewiesen, dass eine Blutkonserve in Kärnten mit Malaria-Erregern kontaminiert und dadurch für den Tod einer 86-Jährigen verantwortlich gewesen ist. Würde sich dieser Verdacht bestätigen, wäre es der erste Fall, bei dem in Österreich eine Malaria-Infizierung durch Blutkonserven erfolgt ist, hieß es am Mittwoch vom Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK).

Laut Christof Jungbauer, medizinischer Leiter des Blutspendedienstes Wien, Niederösterreich und Burgenland des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK), habe es zwar schon in Nicht-Malaria-Endemiegebieten sporadisch Übertragungen von Malaria durch Blut gegeben. Das sei aber „eine große Seltenheit“. Eine Testung auf Malaria „ist nicht so einfach wie auf andere Infektionserreger“, sagte der Experte. Ausgelöst wird Malaria durch Plasmodien, das sind einzellige Parasiten. Bei der Verdachtsdiagnose Malaria kann sich der mikroskopische Plasmodien-Nachweis schwierig gestalten und auch die Antigenbestimmung mittels Schnelltest lässt oft keine eindeutige Diagnosestellung zu.

Bei einer Blutspende wird in der Blutspendezentrale die sogenannte Rückstellungsprobe – der zurückbehaltene Rest des Spenderbluts – verwahrt. Bei solchen Verdachtsfällen wird diese dann „an das zuständige und geeignetste Referenzzentrum geschickt“, erläuterte Jungbauer den routinemäßigen Vorgang. „Dieses – also eine unabhängige Stelle – legt dann fest, welche die geeignetste Art und Weise ist, um den Fall zu bestätigen oder zu widerlegen“, sagte der Experte.

Sollte sich der Malaria-Fall bestätigen, wäre es nicht die erste Infektion durch eine Blutkonserve in Österreich. 2013 wurde bekannt, dass eine Spitalspatientin durch eine Blutkonserve mit dem HI-Virus infiziert worden war. Offenbar hatte sich der Blutspender erst kurz zuvor infiziert. In den ersten Tagen einer Neuinfektion ist das HI-Virus im Blut zwar nicht nachweisbar, eine Übertragung jedoch schon möglich.

Erhalten hat die HIV-infizierte Blutkonserve eine Patientin mit Magenblutung. Die Frau erhielt eine antiretrovirale Kombinationstherapie am Otto-Wagner-Spital in Wien. Sie war nach Bekanntgabe des Falls frei von Symptomen.

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