Gibt es eine Entschädigung für verpasste Anschlussflüge?

Reisende, die Ihren Anschlussflug verpassen, sind häufig unsicher über ihre Möglichkeiten eine Schadensersatzforderung einzureichen. Die zusätzliche Dimension des zweiten Fluges ist dabei auch nicht ganz vernachlässigbar. Viele Regelungen, die beispielsweise für eine deutsche oder europäische Airline gelten, lassen sich nicht ohne Weiteres auf internationale Fluggesellschaften übertragen. Trotzdem gibt es Mittel und Wegen, mit denen Passagiere trotz uneindeutiger Sachlage zu Ihrem Geld kommen, selbst wenn Sie einen Flug verpasst haben, der am anderen Ende der Welt gestartet ist.

Was ist die EU Fluggastrechteverordnung?

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte ist ein Regelwerk, das Fluggästen Entschädigungen für den Fall vorsieht, dass ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird. Die Verordnung soll allen EU-Fluggastrechten ein angemessenes Schutzniveau bieten und die Transparenz, Einfachheit und Berechenbarkeit des gesamten Prozesses erhöhen. Sie gewährt Pauschale Entschädigungen in Höhe zwischen 250€ und 600€. Einzige Voraussetzung ist eine Verspätung von mehr als drei Stunden und dass der Flug in Europa startet oder landet. 

Doch selbst, wenn ihr Anschlussflug außerhalb der Europäischen Union ankommt oder losfliegt, nämlich dann, wenn es sich um eine Buchung der Flüge in einem Paket handelt. Werden die Flüge hingegen einzeln gebucht und unter getrennten Buchungsnummer geführt, werden sie auch rechtlich nicht als Einheit behandelt. In diesen Fällen kann es passieren, dass das EU-Recht nicht zur Anwendung kommt.

Wie hoch ist die Entschädigung?

  • Bis zu einer Distanz von 1.500 km = 250 Euro pro Person 
  • Bis zu einer Distanz von 3.500 km = 400 Euro pro Person 
  • Über einer Distanz von 3.500 km = 600 Euro pro Person 

Was gilt als Anschlussflug im Sinne der EU Verordnung?

Ein Anschlussflug ist jeder Flug mit Zwischenlandung unter der gleichen Buchung. Wenn Sie mit einem Anschlussflug reisen, müssen während Ihrer Reise umsteigen. Ein verpasster oder verspäteter Anschluss kann daher für Reisende sehr frustrierend sein. Dies gilt insbesondere, wenn sie es eilig haben oder ihre Verbindungen eng sind.

Weitere Kostenerstattung nach verpassten Anschlussflügen

Die Fluggesellschaft muss Ihnen Folgendes bezahlen: 

  • Die Kosten des Tickets, wenn es vor der Annullierung oder Verspätung gekauft wurde und der Flug nicht mindestens 14 Tage zuvor abgesagt wurde
  • Findet ein Ersatzflug statt, gibt es keine Rückerstattung des Tickets!
  • Mögliche Beträge, die sich aus dem Vertrag mit einer Fluggesellschaft ergeben. Dort gibt es durchaus einige Regelungen, die Ihnen eine Rückerstattung oder Entschädigung garantieren
  • Zusätzlichen Kosten, die durch Ihre unverschuldete Planänderung entstehen, einschließlich versteckter Kosten wie Unterkunfts- oder Verpflegungskosten
  • Pauschale Entschädigung nach EU-Recht bis zu 600 Euro pro Person, wenn die Verspätung mehr als 3 Stunden beträgt

Wie beantrage ich eine Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug nach EU-Recht? 

Wenn Sie sich nach der Prüfung entscheiden Ihren Auftrag an Flightright.at zu vergeben, ist das Verfahren extrem einfach. Dort wird lediglich ein simples Formular ausgefüllt und schon setzen sich die Mühlen der Justiz in Gang. Möglicherweise müssen später noch einmal zusätzliche Formulare unterschrieben werden. Beispielsweise, wenn der Fluganbieter einen Vergleich anbietet. Das ist aber in der Regel nur eine Formalität. Ob man den Vergleich besser ablehnt oder annimmt, ist ebenfalls Bestandteil der Beratung.

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