IV wettert gegen Energieeffizienzgesetz

Mit dem neuen Bundes-Energieeffizienzgesetz droht in Österreich nach Meinung der Industriellenvereinigung (IV) eine weitere Belastungswelle. Die Kosten des Gesetzes dürften keinesfalls den Nutzen übersteigen und damit den heimischen Industriestandort gefährden, kritisiert die IV in ihrer Stellungnahme zu der vorige Woche abgelaufenen Begutachtungsfrist.

Die IV will, dass der Fokus des Gesetzes stärker auf unternehmerische Eigenverantwortung und Anreizsysteme gelegt wird statt einem Verpflichtungssystem mit Zielen und Strafen, heißt es. Bemängelt wird, dass das Gesetz vor allem die aufgrund von Produktionsprozessen energieintensiven Betriebe treffe, während zentrale Sektoren wie Verkehr und Gebäude sowie die Bundesländer weitgehend ausgeklammert blieben. Im Verkehrsbereich lägen „große Potenziale im Bereich Energieeffizienz, die durch vernünftige, verkehrssteuernde Maßnahmen wie Pkw-Maut, E-Mobilität, Modal Switch etc. gehoben werden könnten“.

Insbesondere müssten „early actions“ der Industrie – also Energieeffizienz-Maßnahmen, die Betriebe bereits in der Vergangenheit getätigt haben – angemessen anerkannt werden. Denn jene Unternehmen, die hier bereits früher investiert hätten, würden sonst gegenüber anderen benachteiligt, „da die Kosten für die gleiche Energieeinsparung bei bereits hohem Effizienzgrad wesentlich höher sind als bei einem niedrigeren Effizienzgrad“, argumentiert die IV.

Auch spricht sich die Industrie gegen die Verankerung absoluter Einsparziele bzw. die Fixierung einer absoluten Obergrenze für den Energieverbrauch aus (1.100 PJ bis zum Jahr 2020 bzw. 200 PJ). Vielmehr müssten „Ziele mit Bezug zum Wirtschaftswachstum formuliert werden, sodass Produktions- und Kapazitätserweiterungen für Unternehmen möglich bleiben und der damit verbundene Energiebedarf nicht zum Standortnachteil wird“.

Deckel bei Ausgleichszahlungen

Ferner fordert die IV eine Deckelung der Ausgleichszahlungen bzw. Zielverpflichtung, wenn Unternehmen nachweislich aufgrund ihrer Vorleistungen die gesetzliche Zielvorgaben nicht erreichen können. Bei Ausgleichszahlungen drohe nämlich eine Querfinanzierung anderer Sektoren, die in der Vergangenheit nicht in Energieeffizienz investiert hätten.

Auch dürfe es keine Drittwirkung bei der Lieferantenentwicklung geben: Denn Energielieferanten aus der Industrie, speziell der industriellen Abwärmenutzung, hätten in der Regel nur wenige Endkunden (überwiegend aus Industrie und Gewerbe) und verfügten daher nicht über das entsprechende Know-how, um bei Endkunden (davon 40 Prozent der Maßnahmen bei Haushalten) Einsparungen erzielen zu können.

Zudem gehöre die Energieeffizienz – und Förderabwicklungsstelle im unmittelbaren Nahebereich des Wirtschaftsministeriums (etwa bei E-Control oder OeMAG) angesiedelt und solle nicht dem Umweltministerium überantwortet werden.

Um Investitionen in heimische Pumpspeicherkraftwerke und damit einen kostengünstigen Ausbau der Erneuerbaren Energie in Österreich zu ermöglichen, regt die IV – weil die heimischen Anbieter hier in Konkurrenz mit Anbietern anderer alpiner Länder stehen – eine temporäre Befreiung von den Netztarifen für Neuinvestitionen in solche Anlagen an.

(APA)

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