Entscheidungen im Fall Bakary J. nun rechtskräftig

Alle vier Betroffenen hätten noch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung der Disziplinar-Oberkommission im Bundeskanzleramt vom 20. November 2009 einlegen können. Die Frist dafür betrug sechs Wochen, die nun abgelaufen sind, so eine Sprecherin der Wiener Polizei-Pressestelle. Strafrechtlich waren die Polizisten wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und acht Monaten verurteilt worden.

Sie hatten dem Gambier nach einer nicht durchgeführten Abschiebung umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. In dienstrechtlicher Hinsicht sprach sich der Disziplinaranwalt deshalb für ihre Entlassung aus dem Polizeidienst aus, fand mit dieser Forderung bei den Disziplinarbehörden aber kein Gehör.

Die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Disziplinar-Oberkommission reduzierte vielmehr in zweiter Instanz sogar bei drei Beamten die ursprünglich verhängten Geldstrafen. Ihre Suspendierung war zu diesem Zeitpunkt bereits aufgehoben, die Gesetzeshüter verrichteten zuletzt wieder Innendienst.

Der Verwaltungsgerichtshof hob den Bescheid der Disziplinar-Oberkommission allerdings wegen „Rechtswidrigkeit seines Inhalts“ auf, womit einer Berufung des Disziplinaranwalts stattgegeben wurde. Derzufolge war die polizeiinterne Bestrafung der Beamten zu milde.

Der Wiener Landespolizeikommandant Karl Mahrer begrüßte die Entscheidung als „klares und wichtiges Signal, dass Übergriffe in der Polizei keine Chance haben“. Späte, volle Gerechtigkeit ist viel besser als fehlende Gerechtigkeit, so Amnesty International.

(APA)

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