EU bleibt bei Rezeptur für Obstler flexibel

Österreichs Schnapsbrenner müssen sich nicht umstellen, wenn sie Obstler herstellen. Die EU-Spirituosenverordnung erlaubt weiter die Beimischung anderer Obstsorten als Äpfel und Birnen, teilte der EU-Abgeordnete Lukas Mandl in einer Aussendung mit. Die in Österreich gängige Herstellungsmethode bleibe damit erlaubt und „der Obstler wird unter diesem Namen per EU-Gesetz geschützt“, so Mandl.

Echte Obstler müssen damit künftig nur zu 85 Prozent aus Äpfeln oder Birnen bestehen. „Den Rest können die österreichischen Schnapsbrenner nach bewährtem Rezept auswählen.“ Grundsätzlich sei es positiv, dass es für Spirituosen EU-weit einheitliche Regeln gibt, denn im Binnenmarkt müsse klar sein, welches Produkt unter welchem Namen vertrieben wird. „Das schützt auch unsere österreichischen Hersteller, die auf Qualität und traditionelle Verfahren setzen“, schreibt Mandl.

Dazu komme, dass im neuen EU-Gesetz für Hochprozentiges ein Grenzwert für den Zuckerzusatz von 20 Gramm pro Liter festgeschrieben wird. In Österreich seien ohnehin höchstens vier Gramm üblich, aber in anderen Ländern seien „im Extremfall“ bis zu 35 Gramm zugesetzt worden. Daher sei der Grenzwert ein Vorteil für Österreichs Hersteller hochwertiger Schnäpse und Liköre.

Unverändert geschützt bleiben österreichische Spezialitäten wie Wachauer Marillenbrand, Jagatee, Mariazeller Jagasaftl und Inländerrum, schreibt Mandl.

(APA)

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