Mädchen starb nach Unfall: Alkolenker verurteilt

Ein 42-jähriger Südburgenländer ist am Freitag am Eisenstädter Landesgericht im zweiten Rechtsgang zu zwei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll im Juni 2011 einen Verkehrsunfall verursacht haben, bei dem ein 17-jähriges Mädchen ums Leben kam, ein 19-jähriger Mitfahrer ist seither querschnittsgelähmt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 2. Juni 2011 kam es nach einem Discobesuch auf der B63 bei Großpetersdorf (Bezirk Oberwart) zu dem folgenschweren Unfall. Der Lenker, mit 1,36 Promille Alkohol im Blut, kam mit seinem Pkw in einer Linkskurve von der Straße ab, schlitterte über eine etwa zehn Meter hohe Böschung und riss beim Anprall einen 15 Zentimeter dicken Baum um. Nach mehreren Überschlägen kam der Pkw auf den Rädern zum Stehen.

Im Wagen befanden sich ein heute 32-jähriger Mann als Beifahrer, sowie das Mädchen und ein 19-jähriger Freund. Um das Leben des Mädchens kämpften die Ärzte noch im Spital, sie starb jedoch drei Tage später. Der damals 19-jährige Bursche wurde ebenfalls schwer verletzt. Er ist heute querschnittsgelähmt. Der Lenker wurde schwer, der Beifahrer leicht verletzt.

Am Freitag musste sich der 42-Jährige bereits zum zweiten Mal vor Gericht verantworten. Bei der ersten Verhandlung am 17. Oktober 2011 habe man den Beifahrer ausgeschieden weil ein Gutachten fehlte. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt meldete daraufhin Nichtigkeitsbeschwerde an und bekam vom Wiener Oberlandesgericht recht. Das Urteil damals: 16 Monate unbedingt.

Nun wurde er wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung, alkoholisiert und unter besonders gefährlichen Verhältnissen sowie wegen gewerbsmäßigem Diebstahl, teilweise durch Versuch, Urkundenunterdrückung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel verurteilt. Der Angeklagte selbst meinte vor Gericht: „Ich möchte mich nur entschuldigen.“

(APA)

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