Elektronische Fußfessel auch als U-Haft-Ersatz

Justizministerin Bandion-Ortner will in den kommenden zwei Monaten klären, ob und in welchem Ausmaß die „elektronische Fußfessel“ als Ersatz für Haftstrafen zum Einsatz kommen kann. Vorstellen kann sich die Ministerin die Fußfessel als Ersatz für lange Untersuchungshaft, für kurze Haftstrafen und als Resozialisierungshilfe vor der Haftentlassung, wie sie der APA am Mittwoch sagte.

„Es hat schon intensive Vorarbeiten gegeben. Die Entscheidung, ob wir es machen oder nicht, sollte in den nächsten zwei Monaten fallen,“ so die Ministerin. Die „Presse“ hatte zuvor berichtet, dass das Justizministerium von der Fußfessel neben besserer Resozialisierung unter anderem Kostenvorteile erwartet. Die Betroffenen könnten nämlich ihren Job behalten und wären damit weiterhin sozialversichert, während sie als Häftlinge auf Staatskosten privatversichert werden müssten. Voraussetzung für die Fußfessel wäre demnach Job und Wohnsitz in Österreich. Sexualstraftäter sollen auf jeden Fall ausgeschlossen werden.

(APA)

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