Adamovich zu 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Die Hälfte der Geldbuße wurde dem Ex-VfGH-Präsidenten bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Adamovichs Rechtsbeistand meldete volle Berufung an.

Adamovich hatte in seiner Funktion als Leiter der Evaluierungskommission zum Fall Kampusch in mehreren Interviews behauptet, es wäre denkbar, dass für Kampusch die Zeit ihrer Gefangenschaft „allemal besser war als das, was sie davor erlebt hat“. Vor Gericht behauptete er weiters, es gebe „Indikatoren“ dafür, dass sich zwischen Kampusch und ihrem Entführer Wolfgang Priklopil „eine positive, sogar liebevolle Beziehung entwickelt hat“.

Im Zusammenhang damit verwies der 77-Jährige auf „eine ganze Liste von Aufenthaltsorten außerhalb des Verlieses“. So habe Natascha Kampusch am Nachbargrundstück von Priklopils Wohnsitz in Strasshof das Schwimmbecken benützt. Zu ihrem 18. Geburtstag sei eine Torte gebacken worden. „Das sind alles Dinge, die nicht recht passen in das Bild einer gespenstischen Gefangenschaft“, gab Adamovich zu Protokoll. Er äußerte zudem erneut Zweifel, dass es sich beim Entführer Priklopil um einen Einzeltäter gehandelt hat.

Grundsätzlich hätte sich das Mädchen vor der Entführung in einer „misslichen Situation“ befunden, so Adamovich: „Es hat Symptome gegeben, die auf eine sehr starke psychische Belastung deuten.“ Die Beziehung zu ihrem Vater sei wohl nicht einfach gewesen, Kampuschs Mutter unterstellte er, „mindestens ein Verhalten“ gesetzt zu haben, bei dem es sich „um ein verjährtes Offizialdelikt“ handle. Er bezog sich dabei auf eine Zeugenaussage, derzufolge Sirny ihre Tochter geschlagen haben soll.

Der 77-Jährige kündigte unmittelbar nach der Verhandlung an, über seinen Rücktritt als Leiter der Evaluierungskommission im Fall Kampusch nachdenken zu wollen. Bis zur nächsten Sitzung am 11. Jänner – an dem Termin soll die Kommission ihren Schlussbericht erstellen – will er seine Entscheidung getroffen haben.

(APA)

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