Kritik am Entwurf für Zivildienst-Novelle

Der Gesetzesentwurf für die Novelle zum Zivildienstgesetz hat in mehrfacher Hinsicht Kritik hervorgerufen. So stoßen sich etwa das Unterrichtsministerium, die Arbeiterkammer und einige Organisationen an der geplanten Ausweitung der Tätigkeitsfelder von Zivildienern auf Kinderbetreuungs- und Integrationseinrichtungen. Ein Widerruf der Gewissensklausel ist im aktuellen Entwurf nicht enthalten.

Derzeit dürfen Zivildiener nur in Kinderbetreuungseinrichtungen eingesetzt werden, wenn dort auch behinderte Kinder betreut werden. Die Novelle, deren Begutachtungsfrist vergangene Woche endete, sieht nun eine Ausweitung der Tätigkeitsfelder vor, worüber sich nicht alle freuen: Das Unterrichtsministerium etwa lehnt das Vorhaben für Kindergärten aufgrund der fehlenden Qualifizierung der Zivildiener „strikt“ ab. Ähnlich argumentiert auch die Arbeiterkammer.

Die Lebenshilfe forderte zunächst eine Bedarfsabdeckung bei den bisherigen Rechtsträgern. „Ernste Bedenken“ äußerten auch der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe und das Rote Kreuz, da die Zahl der den Rettungs- und Katastrophenhilfeorganisationen zugeteilten Zivildiener ohnehin stetig zurückgehe.

Nicht enthalten im neuen Entwurf ist ein Widerruf der Gewissensklausel. Derzeit können Zivildiener keine Polizisten werden, weil sie den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert haben. Verknüpft ist diese Verpflichtung mit einem 15-jährigen Waffenverbot. Innenministerin Fekter hatte vorgeschlagen, dies revidieren zu können und den Militärdienst – zumindest teilweise – nachholen zu können.

Im Innenministerium geht man übrigens davon aus, dass die vorliegende Novelle Einsparungen für den Bund von mindestens 647.000 Euro bringen wird, auch Kosteneinsparungen für die Länder werden erwartet.

(APA)

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