Fußball: Geldstrafe unter Vorbehalt für LASK-Profi Boateng

LASK-Kicker der einfachen Körperverletzung für schuldig befunden – Muss 200.000 Euro nur bei neuem Vorfall zahlen – Boateng: "Unendlich erleichtert"

Der frühere Fußball-Weltmeister Jerome Boateng hat in seinem Prozess vor dem Landgericht München I ein mildes Urteil bekommen. Der mittlerweile beim LASK aktive Profi wurde am Freitag wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung schuldig gesprochen und verwarnt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe unter Vorbehalt von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng nur zahlen, wenn er gegen seine Auflagen verstößt.

Diese sehen vor, dass er je 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Vom Vorwurf der schweren Körperverletzung an seiner Ex-Freundin wurde er freigesprochen. Das Gericht kam zu dem Schluss, „dass von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übriggeblieben ist“, wie es die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich formulierte.

„Ich bin unendlich erleichtert, dass dieser jahrelange Albtraum nun endet. Das ist vor allem für meine Kinder wichtig. Jetzt möchte ich mich auf die Familie und den Fußball konzentrieren“, sagte Boateng laut einer Aussendung seines PR-Teams.

Mit dem Richterspruch könnte ein jahrelanger Prozessmarathon inklusive einer „massiven medialen Vorverurteilungs-Kampagne“, wie es von Boatengs Lager hieß, zu Ende gehen. Die Staatsanwaltschaft hatte 1,12 Millionen Euro Geldstrafe gefordert. Die Verteidigung dagegen hatte sich höchstens für eine „moderate Geldstrafe“ wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ausgesprochen. Es war die dritte Auflage des Verfahrens.

Boateng hat stets bestritten, seine frühere Partnerin 2018 in dem gemeinsamen Urlaub geschlagen und mit einem Windlicht und einer Kühltasche beworfen zu haben. Er sprach am ersten Verhandlungstag von einem „Alptraum“, sein Anwalt Leonard Walischewski in seinem Plädoyer von einem „erfundenen Narrativ des Frauenschlägers“, einer „für beide Seiten erwartbaren Rangelei“ und wechselseitiger Körperverletzung. Boateng habe seine Ex-Freundin weggestoßen, sie ihn an der Lippe verletzt.

„Heute, nach fast sechs Jahren, ist Herrn Boateng endlich Gerechtigkeit widerfahren. Ich schließe mich den Worten der Vorsitzenden Richterin an: Selten ist ein Angeklagter länger durch die Mühlen der Justiz gedreht und von den Medien so massiv vorverurteilt worden“, sagte Boatengs Strafverteidiger.

Die Anwältin von Boatengs Ex-Freundin, die ihm Gewalt vorwirft, sagte dagegen, Boateng zeige „kein Unrechtsbewusstsein“. Mit dem Urteil zeigte sich Carolin Lütcke zufrieden. Schließlich sei festgestellt worden, dass Boateng schuldig sei. Ob sie dennoch einmal mehr Rechtsmittel dagegen einlegen wolle, müsse sie noch abwägen.

LASK-CEO Siegmund Gruber hatte schon zuvor in einem Interview mit den Oberösterreichischen Nachrichten klargestellt, dass Boateng seitens des Clubs nur dann Sanktionen drohten, wenn das Gericht eine Strafe verhängen würde, die ihm die Berufsausübung verunmöglichen würde. „In einem Rechtsstaat gilt, dass nur Gerichte über Strafen entscheiden und wenn eine Strafe erfüllt ist, der Lebensweg in der Gesellschaft wieder fortgesetzt werden darf. Das ist ein Grundrecht und gilt für jeden“, betonte Gruber.

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