E-Autos aus China: EU-Kommission führt vorläufige Strafzölle ein

Zwischen 17,4 und 37,6 Prozent je nach Autobauer

Die EU-Kommission führt vorläufige Strafzölle gegen in China produzierte Elektroautos ein, die nach Europa importiert werden. Peking zahle den Autobauern unfaire Subventionen und verzerre damit den Wettbewerb, begründet die Brüsseler Behörde den Schritt. Die EU-Mitgliedstaaten müssen nun innerhalb von vier Monaten entscheiden, ob die Strafzölle definitiv eingeführt werden. Diese würden dann für 5 Jahre gelten.

Die Strafzölle betragen zwischen 17,4 und 37,6 Prozent je nach Hersteller und kommen zusätzlich zu bestehenden Einfuhrzöllen in Höhe von 10 Prozent für E-Autos. Nachdem die Strafzölle nur vorläufig gelten, müssen die Zollbehörden diese ab morgen (5. Juli) in Form einer Garantie einbeheben. Je nachdem wie die EU-Staaten im Herbst entscheiden wird diese einbehalten oder wieder freigegeben. Möglich ist auch, dass die EU-Kommission und China den Handelsstreit bis dahin auf dem Verhandlungsweg beilegen.

Die EU-Staaten sind bei der Frage der Strafzölle uneinig. Zu den stärksten Befürwortern zählt Frankreich. Deutschland, für dessen Automobilhersteller China ein wichtiger Absatzmarkt ist, fürchtet dagegen mögliche Vergeltungsmaßnahmen aus Peking. Zudem haben viele deutsche Autobauer ihre Produktion von E-Autos nach China ausgelagert und wären somit selbst von den Importzöllen betroffen.

In Österreich prüft das Wirtschaftsministerium laut eigenen Angaben gerade „mögliche Auswirkungen“ der Strafzölle. Österreich und die EU hätten „in einer drohenden Vergeltungsspirale und letztlich einem Handelskonflikt einiges zu verlieren“, sagt Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) in einem schriftlichen Statement. Die beste Option sei eine Verhandlungslösung mit der Regierung in Peking. „Wir haben jetzt Schwarz auf Weiß, dass die rechtswidrigen Subventionen Chinas den Wettbewerb verzerren. Die Möglichkeit, die Strafzölle tatsächlich einzuführen, müssen wir uns vorbehalten, wenn China keine raschen Schritte in die richtige Richtung setzt“, so Kocher.

Bei dem geplanten Votum der EU-Staaten im Herbst gilt eine besondere Regel: Stimmt eine qualifizierte Mehrheit (Mindestens 55 Prozent der Länder, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung darstellen) für die Zölle, werden diese definitiv eingeführt. Stimmt eine qualifizierte Mehrheit dagegen, werden die Zölle wieder fallen gelassen. Gibt es keine klare Mehrheit für eine Richtung, liegt es an der Kommission zu entscheiden. Eine erste Indikation für die Stimmung unter den EU-Ländern wird es schon in den kommenden 14 Tagen geben. Hier soll mit einfacher Mehrheit unter den Unionsmitgliedern über die Maßnahme abgestimmt werden – allerdings ist die Abstimmung rechtlich nicht bindend.

In China ist man nicht erfreut über die Strafzölle und hat in der Vergangenheit bereits mit möglichen Gegenmaßnahmen gedroht. Das Land leidet aktuell unter einer schwachen Inlandsnachfrage, was die eigenen Unternehmen zusätzlich dazu bringt auf Exporte zu setzen. Als Reaktion hatten die USA jüngst ihre Zölle für chinesische Elektrofahrzeuge von 25 auf 100 Prozent vervierfacht – was tendenziell den Druck auf den europäischen Markt weiter erhöhen dürfte.

Die vorläufigen Strafzölle wurden entsprechend der Höhe an Subventionen für verschiedene Autohersteller berechnet: Für BYD soll ein Importzoll von 17,4 Prozent gelten, von Geely (Volvo-Pkw; Anm.) werden 19,9 Prozent eingefordert und von dem staatlichen chinesischen Volkswagen-Partnerkonzern SAIC 37,6 Prozent. Andere Autohersteller, die bei der EU-Untersuchung kooperiert haben, sollen von einem durchschnittlich gewichteten Zollsatz von 20,8 Prozent betroffen sein. Auf E-Autos von Herstellern die nicht kooperiert haben, soll ein Zoll von 37,6 Prozent eingehoben werden. Diese Werte weichen leicht von den ursprünglich von der EU-Kommission angedrohten Zöllen ab. Man habe diese auf Bemerkungen zur Genauigkeit der Berechnung hin angepasst.

Nach einer entsprechenden „begründeten“ Anfrage, könnte für den Autobauer Tesla bei den finalen Strafzöllen möglicherweise ein individueller Tarif berechnet werden, schrieb die EU-Kommission in ihrer Aussendung am Donnerstag. Auch andere nicht individuell gelistete Autobauer könnten noch eine entsprechende Anfrage stellen – allerdings erst nach Einführen der definitiven Zölle.

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