68. Song Contest: Niederlande sind vom Finale ausgeschlossen

Laut Rundfunkunion ermittelt Polizei nach Beschwerde von Mitarbeiterin gegen Sänger Joost Klein – "Wäre unangemessen, wenn er weiter im Wettbewerb verbleibt"

Jetzt ist der Eklat perfekt: Der niederländische Sänger Joost Klein wird nach der Beschwerde einer Produktionsmitarbeiterin nicht im Finale des 68. Eurovision Song Contest auftreten. Das teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) wenige Stunden vor Beginn der Endrunde mit. Der Grund seien polizeiliche Ermittlungen nach der Beschwerde einer Mitarbeiterin der Produktion gegen Klein wegen eines „Vorfalls“, der sich am Donnerstagabend ereignet haben soll.

„Während die Ermittlungen laufen, wäre es unangemessen, wenn er weiter im Wettbewerb bleibt“, begründete die EBU in ihrem Statement den Ausschluss. „Wir möchten klarstellen, dass es – anders als in manchen Medienberichten und auf Social Media spekuliert – bei dem Vorfall nicht um eine andere Künstlerin oder Delegationsmitglied ging“, trat die EBU anderslautenden Berichten entgegen, die einen Zusammenhang mit der israelischen Delegation vermutet hatten.

Die Rundfunkunion verwies zugleich auf ihre Statuten: „Wir bleiben unserer Null-Toleranz-Politik gegen unangemessenes Verhalten bei unserer Veranstaltung treu. Wir verpflichten uns dazu, eine sichere Arbeitsumgebung für alle Mitarbeitenden am Contest zu bieten. Aus diesem Aspekt heraus ist Joost Kleins Verhalten gegenüber einem unserer Teammitglieder klar als Bruch der Regeln des Contests zu bewerten.“

Bereits seit Freitagnachmittag hatten sich die Gremien zur Krisensitzung zurückgezogen, um den „Vorfall“ zu beraten. Die harte Entscheidung, ein Land vom laufenden Bewerb zu disqualifizieren, ist der EBU sichtlich nicht leicht gefallen.

Als während des gestrigen Juryfinales die Aufzeichnung des Halbfinalauftrittes von Joost Klein in der Halle projiziert wurde, gab es vom Publikum demonstrativen Jubel, während der verantwortliche EBU-Supervisor Martin Österdahl – ansonsten ein Liebling in der ESC-Blase, der mit seinem Kultspruch „You’re good to go“ die Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse einläutet – ausgebuht wurde. Schließlich war Joost Klein mit seiner Nummer „Europapa“ einer der Publikumslieblinge der heurigen Ausgabe und galt als Fixanwärter auf eine gute Platzierung.

Nun geht das Finale ab 21 Uhr also mit nur 25 anstatt 26 Ländern statt. ORF 1 überträgt live ab 21 Uhr – mit Andi Knoll, aber ohne Joost Klein.

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