Signa – Benko-Tagsatzung in Innsbruck begann ohne Benko

Ob Entscheidung schon am Dienstag fällt, war offen – Verhandlung nicht öffentlich – Tagsatzung soll rund eine Stunde dauern

Nach dem eingebrachten Insolvenzantrag der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich gegen Signa-Gründer René Benko persönlich hat am späten Dienstagvormittag am Landesgericht Innsbruck die sogenannte Insolvenzeröffnungstagsatzung begonnen. Benko musste bei der nicht-öffentlichen Verhandlung nicht anwesend sein und war – wie im Vorfeld erwartet – auch nicht erschienen. Stattdessen wurden Vertreter des Tiroler Investors sowie jene der Finanzprokuratur vorstellig.

Ob bereits am Dienstag ein Urteil bzw. eine Entscheidung über den Antrag fallen wird, war vorerst offen. Insolvenzrichter Hannes Seiser erklärte, dass die Tagsatzung rund eine Stunde lang andauern wird. Das Landesgericht will die Entscheidung medial per Aussendung bekanntgeben.

Die Parteienvertreter gaben vor Beginn der Verhandlung gegenüber den erschienenen Journalisten kein Statement ab. Das Medieninteresse war zwar durchaus vorhanden, aber nicht außergewöhnlich groß, was wohl auch mit dem angenommenen Nicht-Erscheinen Benkos zu tun hatte.

In der Tagsatzung wird die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert. Die Benko-Seite werde jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen, hatte die APA im Vorfeld erfahren. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von 3 Mio. Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.

Benko müsse „dem Gericht umgehend bescheinigen, dass nur eine Zahlungsstockung vorliegt“, sagte Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Creditreform Österreich, dem „Kurier“: „Wenn er das nicht kann, muss das Gericht von einer Insolvenz ausgehen.“

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