Nationalrat beschließt Pensionsreform

Der Nationalrat setzt am Freitag Einschnitte bei der sogenannten „Hacklerregelung“, führt aber auch einen Pensionsbonus für jene ein, die schon jung zu arbeiten begonnen haben. Die Sonderbetreuungszeit wird mit einem Rechtsanspruch versehen, gilt aber nicht, solange die Schulen zumindest geöffnet sind. Weiters wird zum Abschluss der viertägigen Plenarwoche der Ethikunterricht an den Schulen eingeführt. Festgelegt wird ein Start im Regelunterricht mit dem kommenden Schuljahr.

Ab da wird in den fünften Schulstufen zwei Wochenstunden Ethik für jene vorgeschrieben, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind. In den Folgejahren wird das neue Fach auf weitere Jahrgänge ausgedehnt.

Die Pensionsreform bringt eine Rücknahme von Beschlüssen, die kurz vor der Nationalratswahl 2019 getroffen wurden. So kann man die Langzeitversicherung zwar weiter nach 45 Versicherungsjahren mit 62 in Anspruch nehmen, muss aber wie früher wieder Abschläge hinnehmen. Im Gegenzug gibt es einen Euro Bonus für jedes Monat, das man vor dem 20. Geburtstag versichert gearbeitet hat. Reduziert oder überhaupt gestrichen wird in den allermeisten Fällen die Pensionserhöhung im ersten Jahr nach dem Renten-Antritt.

Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gilt für Arbeitnehmer, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Schule oder der Kindergarten Corona-bedingt komplett geschlossen haben. Sie sollen sich bis zu vier Wochen freinehmen können, wobei dem Arbeitgeber die Kosten ersetzt werden. Im Regelfall wird man die Sonderbetreuungszeit wohl dann in Anspruch nehmen, wenn ein Kind in Quarantäne ist.

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