Wirbel um Sonderbetreuungszeit – Der ÖGB prüft

Dass der Lockdown an sich noch keinen Rechtsanspruch von Eltern auf Sonderbetreuungszeit begründet, wird im Gewerkschaftsbund derzeit geprüft. „Verunsicherung hilft gerade niemandem“, merkte man aber im ÖGB auf Anfrage der APA am Sonntag an. Die Intention des Gesetzes sei es, dass Eltern nicht im Stich gelassen werden dürfen, hieß es aus dem ÖGB. Im Arbeitsministerium argumentiert man, dass der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit im Lockdown nicht automatisch greift.

Schulen und Kindergärten hätten ja für die Betreuung von Kindern offen, argumentiert das Ministerium. Unterricht findet dort ab Dienstag freilich keiner statt, außerdem lautet die Empfehlung der Regierung klar, die Kinder zuhause zu betreuen, sofern möglich.

Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) bekräftigte in einer Aussendung die Argumentation aus ihrem Ministerium: Die Regelung des Rechtsanspruches greife selbstverständlich, wenn zum Beispiel ein Kindergarten keine Kinderbetreuung anbieten könne und „keine alternative Betreuungsmöglichkeit vorhanden“ sei. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf beruht auf einem Balanceakt, jetzt mehr denn je. Wichtig ist daher, dass die Sonderbetreuungszeit in Absprache zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auch in jeglichen Fällen in Anspruch genommen werden kann“, meinte Aschbacher.

Scharfe Kritik übte indes SPÖ-Frauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek: Dass es den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit im bevorstehenden Lockdown de facto nicht gebe, sei „ein Schlag ins Gesicht der Eltern“, meinte sie. Einmal mehr zeige sich, dass diese Bundesregierung Politik für jene mache, „die es sich ohnehin richten können“. Die Sorgen der Arbeitnehmer seien dem Kanzler „schlicht und einfach egal“.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.