Handels-KV: 1,5%-Gehaltsplus, keine Pflicht-Corona-Prämie

In corona-bedingt wirtschaftlich schwierigen Zeiten haben sich die Sozialpartner bereits in der ersten Verhandlungsrunde nach knapp elf Stunden auf einen neuen Handelskollektivvertrag geeinigt. Die Gehälter für die 415.000 Angestellten und die Entschädigungen für die 18.000 Lehrlinge steigen per 1. Jänner 2021 um 1,5 Prozent. Dies entspricht der durchschnittlichen Inflationsrate der vergangenen zwölf Monate.

Zum Vergleich: Die Arbeitgeber und die Gewerkschaft einigten sich für die Metallindustrie Ende September auf ein Gehaltsplus von 1,45 Prozent. Traditionell schließen die Metaller immer deutlich höher als der Handel ab.

Die von der Gewerkschaft geforderte Corona-Mitarbeiterprämie ist nicht Teil des neuen Kollektivvertrags. Die Sozialpartner einigten sich aber auf eine Aufforderung an Betriebe, die es sich leisten können, eine Prämie in Höhe von mindestens 150 Euro auszuzahlen. Eine verpflichtende Prämie von 150 Euro gibt es aber für Lehrlinge im Handel, die während des Lockdown per Verordnung vom Homeschooling ausgenommen waren und zur Arbeit herangezogen wurden.

Es war „heuer kein einfacher Weg“, sagte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik nach dem Abschluss der Verhandlungen am Mittwochband vor Journalisten. Mit dem Abschluss könne man die „gewünschte Kaufkraft sichern“. Es gebe auch Signale von großen Handelsbetrieben, dass sie die freiwillige Corona-Mitarbeiterprämie ausbezahlen wollen, sagte der Handelsobmann. „Die Prämie sollen noch heuer an die Beschäftigten fließen und die Konsumlaune zum Weihnachtsgeschäft im österreichischen Handel positiv beeinflussen“, so Trefelik. Rewe (Billa, Bipa, Merkur, Penny) kündigte nach den KV-Verhandlungen am Mittwochabend eine zweite Corona-Prämie für die 40.000 Mitarbeiter an. Dafür werde ein „einstelliger Millionenbetrag“ aufgewendet, hieß es.

„Mit dem Abschluss wurde den besonderen wirtschaftlichen Gegebenheiten des Handels Rechnung getragen und es konnte eine nachhaltige reale Gehaltserhöhung für alle Angestellten erzielt werden“, so die gewerkschaftliche Chefverhandlerin Anita Palkovich von der GPA-djp. „Zusammen mit den rahmenrechtlichen Verbesserungen ist es ein herzeigbares Ergebnis, von dem die Handelsangestellten langfristig profitieren.“ Bei überlangen Arbeitszeiten würden die Ruhezeiten verlängert und zu Silvester gebe es einen Zuschlag ab 13.00 Uhr, so die Gewerkschafterin. Außerdem würden Änderungen bei der Samstagsregelung die Möglichkeit von Wochenendarbeit für Teilzeitkräfte erleichtern. Diese Rahmenrecht-Änderungen treten bereits ab 1. Dezember in Kraft.

Außerdem wird die Frist für den Umstieg auf das neue KV-Gehaltssystem für die Betriebe um ein Monat auf 1. Jänner 2022 verlängert. Seit Ende 2017 gibt es einen neuen Handels-KV mit höheren Einstiegsgehältern, seitdem läuft die Übergangsfrist für die Betriebe.

Die KV-Verhandlungen fanden aufgrund der Coronakrise unter schwierigen Vorzeichen statt. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie haben die Handelsbranche höchst unterschiedlich getroffen. Während der Lebensmitteleinzelhandel, Elektronikketten, Baumärkte und Einrichtungshäuser Umsatzzuwächse verzeichneten, brachen die Erlöse im Textil-, Schuh- und Kfz-Handel massiv ein.

Der Handelsverband – eine freiwillige Interessenvertretung von rund 3.000 Unternehmen – begrüßte den KV-Abschluss angesichts der schwersten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. „Vor diesem schwierigen Hintergrund gratulieren wir den Verhandlungspartnern zur Einigung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Arbeitsplätze im österreichischen Handel“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer Aussendung.

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