Betrachtungszeitraum von Härtefallfonds wird ausgeweitet

Die Regierung hat beim Härtefallfonds erneut nachgebessert. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gab am Mittwoch nach dem Ministerrat bekannt, dass der Betrachtungszeitraum ausgeweitet wird. Zudem werde es einen „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat geben. Bei Minimalbeträgen werde überdies der Mindestförderbetrag automatisch auf 500 Euro aufgestockt.

„Damit wollen wir auf das hören, was wir vielfach von Unternehmen zu hören bekommen haben, nämlich dass es sich nicht ausgeht“, sagte Blümel am Mittwoch. Bisher lag der Betrachtungszeitraum bei sechs Monaten, innerhalb derer drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden konnten. Dieser Zeitraum wird nun auf neun Monate erweitert. In diesen neun Monaten können nun sechs beliebige Monate gewählt werden. Die Anträge können im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember monatsweise gestellt werden.

Der „Comeback-Bonus“ von 500 Euro im Monat – also insgesamt maximal 3.000 Euro pro Antragsteller – gelte für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten, so das Finanzministerium. Ist ein Antrag bereits abgeschlossen, werde der Bonus automatisch ausgezahlt. Dies solle „im Laufe der nächsten Woche“ passieren, sagte Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer beim Ministerrat.

Automatisch erfolge auch die Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro. Diese steht allen Antragstellern zu, die „durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1.500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben“, heißt es in Unterlagen des Finanzministeriums.

Die Mindestauszahlung pro Monat betrage damit (inklusive der Aufstockung bei Minimalbeträgen und dem Comeback-Bonus) 1.000 Euro, so Blümel. Bei voll ausgeschöpftem Comeback-Bonus und einem durch den Coronavirus bedingten Umsatzausfall sei damit eine Förderung über den Härtefallfonds von bis zu 15.000 Euro möglich.

Zudem will die Regierung die Anstellung von Arbeitnehmern erleichtern, die wegen der Coronakrise noch nicht in Vollzeit beschäftigt werden können. Ein sogenannter „Neustartbonus“ soll das Teilzeitgehalt auf 80 Prozent der Vollzeitsumme aufbessern, kündigte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) an. Beantragt werden kann der Bonus über das AMS.

Aschbacher sowie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) erhoffen sich durch die Maßnahme vor allem Impulse für die Tourismus-Branche und die Gastronomie. Viele Unternehmen könnten wegen finanzieller Einbußen durch die Pandemie ihre Arbeitskräfte noch nicht Vollzeit anstellen. Die Ministerin erhofft sich dadurch die Anstellung von rund 15.000 Personen.

Das Geld für den „Neustartbonus“ stellt das Arbeitsministerium zur Verfügung. Beschlossen wird die Maßnahme bei der Regierungssitzung am Mittwoch. Auch weitere Lockerungen der Einschränkungen plant die Regierung derzeit für die Gastronomie. Davon betroffen sollen auch private Veranstaltungen mit Personengruppen bei Hochzeits- und Geburtstagsfeiern sein, bestätigte Köstinger.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.