Regierung stellt 100 Mio. Euro für Pflege bereit

Die Regierung hat ein Maßnahmenpaket für die Pflege geschnürt. Es sollen 100 Mio. Euro bereitgestellt werden, um „Notsituationen“ abzuwenden, sagten Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Zivildienstministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Dienstag. Der Ausfall ausländischer Pflegekräfte und pflegender Angehöriger, die selbst erkranken könnten, soll aufgefangen werden.

Gemeinsam mit den Bundesländern und mit dem Finanzministerium habe man ein Konzept erarbeitet, um den Ausfall ausländischer Pflegekräfte und pflegender Angehöriger, aufzufangen. Mit dem Geld sollen Hotlines in den Bundesländern ausgebaut werden, ebenso soll die Personalsituation entspannt werden. Es werde nicht möglich sein, die aktuelle Betreuungssituation aufrechtzuerhalten, betonte Anschober bei der Pressekonferenz. Es solle aber auch niemand zurückgelassen werden, sagten er und Köstinger.

Darum gebe es nun ein großes Maßnahmenpaket für Ersatzbetreuungsangebote, so der Gesundheitsminister. Es gehe um eine Notfallversorgung, bei der Betreuungsplätze etwa auch in den wegen der Coronakrise geschlossenen Reha- und Kuranstalten angedacht werden Dazu gebe es bereits Verhandlungen, so Anschober. Zudem sollen Förderungen für die Pflege flexibilisiert werden.

Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband wies am Dienstag zudem darauf hin, dass die Registrierungspflicht in Gesundheitsberufen wegen der aktuellen Corona-Krise vorerst aufgehoben ist. Die Qualifikation müsse dennoch nachgewiesen werden, lediglich die Registrierungspflicht sei für die Dauer der Corona-Pandemie ausgesetzt, hieß es.

Ebenso ist der Einsatz von Personen ohne pflegerische Ausbildung oder von Personen, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen und keine Nostrifizierung haben, zeitlich begrenzt. Sobald das Ende der Pandemie eingetreten ist, erlöschen diese Berechtigungen, teilte der Verband in einer Aussendung mit.

Auszubildende dürfen zur Aufrechterhaltung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden, wenn ihr Einsatz unabdingbar sei, hieß es. Dies müsse aber mit der Zustimmung der Auszubildenden erfolgen, zudem müssten erhöhte Schutz- und Hygienemaßnahmen verfügbar sein.

Der Verband wies zudem darauf hin, dass die 24-Stunden-Betreuung von den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen abzugrenzen ist. Aktuell werde deutlich, dass dieser Bereich wegen der Abhängigkeit von Personal aus dem Ausland „fragil und instabil“ sei. Die Möglichkeit, in diesem Versorgungsbereich Zivildiener zur Überbrückung einzusetzen, soll verhindern, dass Menschen aus den Hochrisikogruppen aus medizinischen Gründen, die nichts mit Covid-19 zu tun haben, ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen.

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