3,5 Jahre Haft für Teenager nach Mord an Mutter

Weil er seine Mutter im Juli des Vorjahres in Kirchschlag in der Buckligen Welt (Bezirk Wiener Neustadt) erstochen haben soll, ist ein 14-Jähriger am Dienstag in Wiener Neustadt nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die vorsitzende Richterin sprach von einem erheblichen Überwiegen der Milderungsgründe – der Strafrahmen hatte bis zu zehn Jahren betragen.

Die Messerattacke am 22. Juli wurde nach Angaben des Staatsanwalts durch einen Streit ausgelöst. Die 56-jährige Mutter des Beschuldigten benötigte Hilfe am PC, der Jugendliche wollte nach einer mit Computerspielen zugebrachten Nacht jedoch weiterschlafen. Nachdem die Frau dem Burschen die Rückkehr in sein Zimmer und damit ins Bett verboten und sich ihm in den Weg gestellt hatte, soll sie der 14-Jährige mit einem Küchenmesser attackiert haben. Laut Obduktionsergebnis erlitt die Mutter einen Herzdurchstich. Der Angeklagte meldete den Vorfall schließlich selbst, indem er per Notruf die Rettung verständigte.

Die alleinerziehende Frau – nach einem Unfall gesundheitlich beeinträchtigt – dürfte mit der Erziehung des Sohnes überfordert gewesen sein. Seitens der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich gab es lockere Kontakte, eine intensivere Betreuung wurde für nicht nötig erachtet. Das Verbrechen sei „völlig unvorhersehbar“ gewesen, hieß es später.

Nach den Eingangsvorträgen wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen – im Interesse des Angeklagten, wie die vorsitzende Richterin betonte. Verteidiger Ernst Schillhammer hatte davor betont, dass sein Mandant im Laufe der Schöffenverhandlung keine weitere Wortspende abgeben und sich so wie bisher verantworten werde.

Bei vergangenen Befragungen hatte der Jugendliche vom Handeln in einem traumähnlichen Zustand gesprochen. Ein Gutachten des Sachverständigen Peter Hofmann bescheinigte dem 14-Jährigen Zurechnungsfähigkeit, eine entwicklungsbedingte verzögerte Reife liegt laut Ansicht des Experten nicht vor.

Das Strafausmaß begründete die vorsitzende Richterin mit einem Überschuss an Milderungsumständen. Ins Treffen geführt wurden der bisher ordentliche Lebenswandel des Jugendlichen, sein reumütiges Geständnis, die jahrelange Vernachlässigung sowie die vom psychiatrischen Gutachter festgestellte herabgesetzte Steuerungsfähigkeit. Erschwerend gewertet wurde, dass vom Angeklagten vier Stiche gesetzt wurden und die Tat zum Nachteil eines nahen Familienmitglieds erfolgte. Während der 14-Jährige das Urteil nach Besprechung mit seinem Verteidiger annahm, gab der Staatsanwalt keine Erklärung ab.

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