Ibiza-U-Ausschuss kommt vorerst eingeschränkt

Der Ibiza-Untersuchungsausschuss wird zumindest fürs erste nicht so kommen, wie es SPÖ und NEOS beantragt haben. Teile des Verlangens seien unzulässig, argumentieren ÖVP und Grüne, die sich dabei auf die U-Ausschuss-Bestimmungen in Verfassung und Verfahrensordnung berufen. Eingesetzt wird er dennoch schon morgen, Mittwoch. SPÖ und NEOS wollen nun den Verfassungsgerichtshof anrufen.

Die beiden Regierungsfraktionen pochen darauf, dass es beim U-Ausschuss um einen „bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ gehen muss. Zudem sei die „Sammlung nicht direkt zusammenhängender Themenbereiche“ unzulässig. Die ÖVP hat in dieser Sache auch ein Rechtsgutachten des Grazer Uni-Juristen Christoph Bezemek eingeholt.

Teile der Ibiza-Ermittlungen, aber auch die Mehrheit aller türkis-blauen Gesetzesbeschlüsse, die Organbestellungen in Unternehmen mit Bundesbeteiligungen oder die Neustrukturierung der FMA sollen damit nach Ansicht von Türkis und Grün weggelassen werden müssen. Den Komplex rund um Casinos, Glücksspiel und ÖBIB/ÖBAG halten die beiden Regierungsfraktionen aber für okay, weil hier ein klarer Zusammenhang bestehe.

Der U-Ausschuss wird dennoch schon am Mittwoch im Nationalrat auf den Weg gebracht. Zuvor wird der Geschäftsordnungsausschuss aber mit türkis-grüner Mehrheit die nur teilweise Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstands feststellen. SPÖ und NEOS können in der Folge die weggelassenen Teile beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einklagen. Sie pochen darauf, von führenden Verfassungsexperten die Rechtskonformität ihres Antrages bestätigt bekommen zu haben.

Bekommt die Opposition bei den geforderten Untersuchungsgegenständen recht, so könne man die zusätzlichen Punkte sofort in den laufenden U-Ausschuss übernehmen und mit untersuchen, hieß es seitens der Regierungsfraktionen. De facto gäbe es dann nur einige Wochen Verzögerung bei der Aktenbeschaffung.

Die SPÖ zeigte sich erbost, Mandatar Jan Krainer sprach von Willkür. Man rufe nun den Verfassungsgerichtshof an und sei zuversichtlich, recht zu bekommen. Die Regierungsfraktionen seien offensichtlich der Meinung, dass das Parlament den „größten innenpolitischen Skandal der Zweiten Republik“ nicht ansehen dürfe. Zur Untersuchung zugelassen würden nur jene Teile, die genehm seien. „Auffälligerweise sind jene Punkte draußen, die für die ÖVP unangenehm sind“. Die Grünen wiederum beteiligten sich an der „Amputation des Minderheitenrechts“.

Die NEOS zeigten sich bereits im Vorfeld über die „prolongierte Blockadehaltung“ der Grünen in dieser Frage irritiert. Durch dieses Vorgehen werde die ÖVP offenbar im Bemühen unterstützt, Aufklärung zu verhindern, erklärte Mandatarin Stephanie Krisper in einer Aussendung. Krisper wertete dies als „Selbstaufgabe“. Dem erforderlichen Gang zum VfGH sehe man gelassen entgegen.

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