VfGH kippt Teile des türkis-blauen „Sicherheitspakets“

Weite Teile des türkis-blauen „Sicherheitspakets“ sind verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat der Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Christoph Grabenwarter am Mittwoch bekannt gegeben. Aufgehoben wurden unter anderem Bestimmungen über den „Bundestrojaner“ sowie über die automatische Auswertung von Video- und Section-Control-Daten über Autofahrer.

SPÖ und NEOS hatten die von ÖVP und FPÖ 2018 beschlossenen Überwachungsmaßnahmen beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Die türkis-blaue Regierung hatte die im April 2018 beschlossenen Maßnahmen als „Sicherheitspaket“ vermarktet, Kritiker sprechen von einem „Überwachungspaket“.

Der sogenannte „Bundestrojaner“ sollte ab 1. April 2020 das Mitlesen verschlüsselter Handy-Nachrichten ermöglichen. Für die Installation des „Bundestrojaners“ erlaubte das türkis-blaue Gesetz auch das heimliche Eindringen in Wohnräume. Außerdem sollte die Polizei auf Überwachungskameras von Verkehrsbetrieben, Autobahnen und Flughäfen zugreifen dürfen.

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