2018 weniger Geldwäsche-Verdachtsfälle in Österreich

Voriges Jahr sind weniger Geldwäsche-Verdachtsfälle beim Bundeskriminalamt (BKA) eingelangt, dafür gab es einen Anstieg bei den rechtskräftigen Verurteilungen wegen dieses Tatbestandes. Die überwiegende Mehrheit der Meldungen erfolgte durch Banken. Österreichweit wurden fast 10 Millionen Euro aufgrund von Verdachtsmeldungen sichergestellt, geht aus dem neuen Geldwäschebericht hervor.

Die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ist 2018 um 8,5 Prozent von 3.820 auf 3.494 gesunken. Dabei handelte es sich in 2.744 Fällen um konkrete Geldwäsche-Verdachtsmeldungen – der Rest resultierte aus internationalem Schriftverkehr, Assistenzersuchen, Sparbuchlegitimierungen oder anonymen Anzeigen Privater. 2.710 der eingegangenen Verdachtsmeldungen – oder 97,55 Prozent – stammten von Banken, die übrigen Meldungen erfolgten durch Rechtsanwälte, Notare oder Versicherungen.

In Österreich sind nicht nur bestimmte Berufsgruppen zur Erstattung von Meldungen verpflichtet, sondern auch Behörden. So wurden voriges Jahr 69 Hinweise und Sachverhalte anderer Behörden der Geldwäschemeldestelle gemeldet. Bei den rechtskräftigen Verurteilungen wegen Geldwäsche gab es einen Anstieg von 53 auf 66, ein Plus von 25 Prozent.

Von der Gesamtzahl von 3.494 Verdachtsmeldungen entfielen 1.491 auf Betrug – weiter die größte Deliktsgruppe. 1.341 Fälle betrafen Geldwäsche. 235 Eingänge bezogen sich auf Terrorismusfinanzierung, 92 auf Steuerdelikte, 49 auf die Nichtoffenlegung von Treuhandbeziehungen, 14 auf Korruption. In 272 Fällen war keine eindeutige Delikts-Zuordnung möglich. Eine Herausforderung stellt laut BKA „die zunehmende Verlagerung der Kriminalität ins Internet“ dar. Daher seien internationale Kooperationen immer wichtiger im Kampf gegen Geldwäscherei.

Eine Geldwäsche-Methode, die auch in Österreich immer häufiger vorkommt, nennt sich „Money Mule“ (Geldesel). Money Mules sind von Kriminellen bzw. deren Organisationen rekrutierte Personen, die den Auftrag haben, die illegal erwirtschafteten Vermögenswerte der Hintermänner weiterzutransferieren. Die Zielkonten befinden sich im Ausland, meist eines davon in Übersee, erläutert das BKA. Oftmals werden die rekrutierten Personen durch gefälschte Annoncen in sozialen Medien geködert, indem ihnen eine lukrative Verdienstmöglichkeit mit wenig Aufwand in Aussicht gestellt wird. Auch wenn den „Geldeseln“ häufig nicht bewusst sei, dass es sich um illegal erlangte Vermögenswerte handelt, könne es je nach subjektiver Tatseite doch auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen, wird betont.

Eine zunehmende Gefahr – die ihren Ursprung in Deutschland habe – sieht das BKA im Bereich der Online-Banken. Diese würden häufig ein vereinfachtes Identifikationsverfahren (Video-Ident-Verfahren) für die Eröffnung eines Kontos anbieten. Solche Konten würden von „nichts ahnenden Dritten“ eröffnet, um später von Kriminellen gekapert bzw. gekauft zu werden, die damit Betreibern von Fake-Shops eine Verschiebung illegal erwirtschafteter Gelder ermöglichen wollen. Da eine Kontoeröffnung auch in Österreich erfolgen kann, habe die Geldwäschemeldestelle im BKA 2018 eine Vielzahl an Erkenntnismitteilungen aus Deutschland verzeichnet.

Bargeld bleibe das Mittel Nummer eins, um Geld zu waschen – auch wenn der Trend Richtung Internet immer stärker werde. Innerhalb der EU sei die Verwendung von Bargeld einer der Hauptgründe für Verdachtsmeldungen, darauf würden sich rund 30 Prozent aller Meldungen beziehen. Laut Europol-Schätzungen, die das BKA als „hochkonservativ“ ansieht, werden in der EU jährlich Bargeldtransfers mit kriminellem Ursprung in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro beschlagnahmt. In Österreich wurde 2018 ein Gesamtbetrag von 9,883.226 Euro aufgrund von Verdachtsmeldungen sichergestellt, deutlich mehr als im Jahr davor.

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