U-Haft gegen Seisenbacher wegen Fluchtgefahr verhängt

Über den unter Missbrauchsverdacht stehenden österreichischen Ex-Judoka Peter Seisenbacher ist am Samstag Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr verhängt worden. Wie Christina Salzborn, Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, gegenüber der APA sagte, wurde dieser Beschluss von einem Journalrichter gefällt. Der ehemalige Sportler verzichtete auf Rechtsmittel.

Seisenbacher machte vor dem Richter keine Angaben und verzichtete auch auf die Anwesenheit seines Rechtsanwalts, Bernhard Lehofer. Die U-Haft ist nicht befristet, da die Anklage bereits eingebracht wurde, so Salzborn. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Der Ex-Judoka war am Donnerstag von der Ukraine aufgeliefert und anschließend in die Justizanstalt Josefstadt gebracht worden. Binnen 48 Stunden musste nun über die Untersuchungshaft entschieden werden. Rechtsanwalt Bernhard Lehofer hatte seinen Mandanten am Freitag im Grauen Haus aufgesucht.

Fast drei Jahre lang hatte sich Seisenbacher der Justiz entzogen, nachdem er Ende 2016 kurz vor seinem Prozess in Wien außer Landes flüchtete. Die Verhandlung hätte am 19. Dezember 2016 am Straflandesgericht stattfinden sollen. Alle waren gekommen, nur der Beschuldigte tauchte nicht auf. In weiterer Folge wurde er mit internationalem Haftbefehl gesucht.

Dem zweifachen Olympiasieger wird vorgeworfen, in seinem Wiener Judo-Verein zwischen 1997 und 2004 zwei im Tatzeitraum jeweils unmündige Mädchen missbraucht zu haben. Eine weitere Jugendliche wehrte ihn laut Anklage ab, als er zudringlich wurde – die Staatsanwaltschaft hat dieses Faktum als versuchten Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angeklagt. Seisenbacher hat sich zu den Anschuldigungen bisher nicht öffentlich geäußert. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Seisenbacher tauchte in der Ukraine unter, wo er am 1. August 2017 in Kiew festgenommen wurde. Österreichs Justiz bemühte sich seither vergeblich um eine Auslieferung, weil die inkriminierten Delikte nach ukrainischem Recht bereits verjährt waren. Der Ex-Judoka wiederum stellte einen Asylantrag, der aber von der Ukraine im November 2017 abgelehnt wurde. Abgesehen vom negativen Asylbescheid gab es seit Herbst 2017 bereits eine aufrechte Verpflichtung zur Ausreise gegen Seisenbacher.

Der Österreicher dürfte zwei Mal versucht haben, mit gefälschten Papieren – sein österreichischer Reisepass war eingezogen worden – aus der Ukraine zu flüchten. Am 11. Februar 2018 wollte Seisenbacher in Odessa mit einem falschem Reisedokument ausreisen. Er wurde damals gefasst und nach kurzer Haft wieder auf freien Fuß gesetzt.

Am vergangenen Samstag erfolgte der nächste Versuch. Mit einem gefälschten österreichischen Pass wollte er von Lwiw aus über die polnische Grenze. Erneut wurde Seisenbacher erwischt und in Haft genommen. Nun entschied die ukrainische Grenzpolizei, den Österreicher in seine Heimat abzuschieben. Dies war seit dem Frühjahr möglich, da die Ukraine ein Zusatzprotokoll des europäischen Auslieferungsübereinkommens ratifiziert hatte. Seisenbacher wollte nach seiner Inhaftierung aber auch freiwillig nach Österreich zurückkehren und bat dafür das Konsulat um Hilfe. Zwei Zielfahnder des Bundeskriminalamtes reisten nach Lwiw und übernahmen den Ex-Judoka am Donnerstagnachmittag.

Das Missbrauchsverfahren war nach Seisenbachers Flucht abgebrochen worden und kann jederzeit formlos fortgesetzt werden. Strafrechtlich hat Seisenbachers Flucht keine Auswirkung. Sie ist im Falle einer Verurteilung kein Erschwernisgrund. Im Falle eines Schuldspruches drohen Seisenbacher ein bis zehn Jahre Haft.

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