Mildes Urteil nach Renoir-Diebstahl

Einer der drei Männer, die im November 2018 im Wiener Dorotheum ein Renoir-Gemälde gestohlen haben sollen, ist am Donnerstagnachmittag zu 24 Monaten, davon acht Monate unbedingter Haft wegen schweren Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden. Da der 60-Jährige seit Anfang Dezember in U-Haft sitzt, wurde er sofort auf freiem Fuß gesetzt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während der Beschuldigte die Strafe annahm, kündigte die Staatsanwaltschaft Berufung an. Der Ukrainer muss zudem an eine Versicherung 120.000 Euro zahlen, um den Schaden wieder gut zu machen. Das Gemälde ist bis heute verschwunden.

Zwar ist der Mann bereits in seiner Heimat wegen eines ähnlichen Deliktes 2005 vor Gericht gestanden. Da dies nach österreichischem Recht bereits verjährt ist, galt der Ukrainer als unbescholten, was bei dem Urteil mildernd gewertet wurde. Erschwerend war der Diebstahl eines besonderen Kulturgutes und dass der Schaden mehr als 5.000 Euro ausmacht.

Mit mehr als eineinhalb Stunden Verspätung – eine Schöffin war nicht erschienen – hatte der Prozess gegen den 60-Jährigen begonnen. Der Mann bestritt vehement die Vorwürfe und tat sie als „Fantasie des Anklägers“ ab. Er sei nach Wien gekommen, um Frauen kennenzulernen.

Am 23. November 2018 reiste der Ukrainer mit dem Flugzeug aus Moskau nach Wien. Laut Staatsanwaltschaft soll der auf Kunst-Diebstähle spezialisierte Profi den Coup in Wien mit zwei Landsmännern organisiert haben. Einen Tag später trafen seine Komplizen ein. Am 26. November gingen die drei um 17.15 Uhr ins Dorotheum, um sich das Gemälde anzusehen. „Sie tun so, als würden sie sich nicht kennen“, beschrieb der Staatsanwalt die Auswertung der Videoüberwachung.

Zielgerichtet gingen sie zu dem im zweiten Stock ausgestellten Werk von Pierre August Renoir, das zwei Tage später bei einer Auktion für Klassische Moderne unter den Hammer hätte kommen sollen. Während der 60-Jährige von einem Nebensaal aus den Raum im Blick behielt, nahmen die beiden anderen das Werk aus dem Rahmen und steckten es in eine Einkaufstasche. Mit einer Handbewegung deutete der nun Angeklagte seinen Komplizen die Flucht an. Die drei verließen mit dem wertvollen Bild unbehelligt das Gebäude in der Dorotheergasse.

Bilder aus der Überwachungskamera, Rufdatenauswertungen sowie die Daten über die Ausreise des Trios wurden genau registriert. Der 60-Jährige, der auf der Flucht stets in Kontakt mit seinen Landsmännern blieb, wurde deshalb bald identifiziert und am 8. Dezember 2018 in den Niederlanden geschnappt. Auch während der Verhaftung schrieb der Ukrainer einem seiner Helfer eine Whatsapp-Nachricht: „Ich wurde in Amsterdam abgeholt.“ Dem 60-Jährigen, dem schwerer Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird, drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Einer seiner beiden Komplizen wurde im Frühjahr in der Ukraine festgenommen. Er befindet sich dort wegen Mordes in Haft. Der dritte Mann – ebenfalls ein gebürtiger Ukrainer – und das abhandengekommene Gemälde sind vorerst weiter verschwunden. Das 1895 entstandene, 27 mal 40 Zentimeter große Landschaftsgemälde „Bretonische Küstenlandschaft“ wurde auf einen Wert zwischen 120.000 und 160.000 Euro geschätzt. Die Bande wurde wegen ähnlicher Delikte in anderen Ländern, etwa in ihrer Heimat sowie in Deutschland und in Frankreich, verdächtigt.

Der 60-Jährige bestritt wortreich, etwas mit dem Coup in Wien zu tun zu haben. „Sie erzählen mir immer etwas Anderes, als ich gefragt habe“, versuchte der Schöffensenatsvorsitzende Mario Bandarra den Angeklagten zum Punkt zu bringen. Der Ukrainer meinte, er wollte eigentlich nach Europa auswandern und deshalb in Wien „Frauen kennenlernen“. Er beschuldigte die beiden anderen Männer, ihn in die Sache hineingezogen zu haben.

Detailreich schilderte der 60-jährige Beschuldigte die Geschehnisse am Tattag. Zunächst seien die Drei in ein anderes Hotel umgezogen und danach in die Wiener City zum Shoppen gefahren. Nachdem die Ukrainer Schuhe kaufen waren, seien sie beim Dorotheum vorbeigekommen. „Ich wollte eigentlich nicht hineingehen“, sagte der Beschuldigte, der angab, selbstständiger Antiquitätenhändler zu sein.

Zwar hätte er sich zuvor für eine Bronzefigur in der Ausstellung interessiert, doch er wollte mit den vielen Einkaufssackerln nicht in das Aktionshaus. „Ich hatte eine Vorahnung, dass etwas Schlimmes passiert“, sagte er kryptisch. Als sie in dem Raum mit dem Renoir-Gemälde waren, habe er sich umgedreht und plötzlich ein Geräusch gehört. „Wie wenn etwas knistert“, sagte er. „Es war mir klar, dass die etwas Böses gemacht haben und dass ich dafür herangezogen werde“, meinte der Angeklagte. „Die haben mich in die Scheiße reingezogen.“

„Warum haben Sie nicht gefragt, was die beiden gemacht haben“, wollte der Richter Mario Bandarra wissen. „Ich wollte das gar nicht wissen.“ Später meinte er aber doch, dass die Männer erzählt hätten, ein Bild gestohlen zu haben. Seine Reaktion: „Ihr seid Idioten.“ Eigentlich wollte er tags darauf mit dem Flieger zurück nach Moskau, doch das habe er sich nicht mehr getraut, aus Angst, die Polizei könnte ihn schnappen. Mit dem Bus sei er dann über Bratislava in die Ukraine gefahren. Warum habe er nicht die Exekutive alarmiert, wenn er mit der Sache ja nichts zu tun habe, fragte Bandarra. „Die Polizei zu rufen, widerspricht meinen moralischen Prinzipien“, sagte der Angeklagte.

Dass die Bande auf Kunst-Diebstähle spezialisiert sein dürfte, zeigten zahlreiche Überwachungsfotos, die das Gericht dem Angeklagten vorlegte. Im September 2017 etwa wurde aus einem Auktionshaus in Frankreich ebenfalls ein Werk von Pierre August Renoir gestohlen. Das Gemälde „Porträt eines jungen blonden Mädchens“ hätte in Saint-Germain-en-Laye nahe Paris versteigert werden sollen. Sein Wert wurde auf 25.000 bis 30.000 Euro geschätzt. „Sind Sie das?“, fragte der Richter und deutete auf den Mann auf den Bildern aus der Überwachungskamera. „Diese Person sieht mir ähnlich“, meinte der Beschuldigte.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.