Anklage gegen Ex-DFB-Funktionäre im „Sommermärchen-Skandal“

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat in der Affäre um die Fußball-WM 2006 Anklage gegen die früheren deutschen Verbands-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt erhoben. Zwanziger und Schmidt sowie Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi wird Betrug in Mittäterschaft vorgeworfen. Niersbach wird die Gehilfenschaft zu Betrug angelastet, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Zwanziger sieht der Anklage gelassen entgegen und beklagt das Handeln der Strafverfolger. „Ich mache mir um diesen Vorgang gar keine Gedanken, weil er mit rechtsstaatlichem Vorgehen nichts zu tun hat“, sagte der 74-Jährige der Deutschen Presse-Agentur. „Auch Unsinn hat seinen Marktwert. Die Schweizer Ermittler sind Getriebene, die Millionen für Ermittlungen in den Sand gesetzt haben.“

Die Schweizer Behörden würden einen Vorgang zur Anklage bringen, der in Deutschland „längst verjährt“ sei, kritisierte Zwanziger und nannte die Anklage „blindwütiger Eifer“: „Das Ganze ist lächerlich und unter der Würde einer seriösen Strafverfolgungsbehörde.“

Niersbach wies die Vorwürfe erneut zurück. „Es ist bezeichnend für dieses unsägliche Verfahren, dass man als Betroffener nach über drei Jahren erfahren muss, dass Anklage erhoben wird“, teilte er in einem schriftlichen Statement mit. „Materiell kann ich nur wiederholen, dass die erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind“, sagte Niersbach.

Der Deutsche Fußball-Bund tritt im Strafverfahren als Privatkläger auf. Damit könne der Verband etwaige Ansprüche geltend machen und würde zugleich seiner gesetzlichen Vermögensbetreuungspflicht genügen, teilte der DFB am Dienstag mit. Sollte der Verband durch ein schuldhaftes Verhalten der Beschuldigten Vermögensschäden erlitten haben, so ist er rechtlich verpflichtet, mögliche Ersatzansprüche zu prüfen und durchzusetzen, hieß es.

Eingestellt wurde im Juli laut Bundesanwaltschaft das Verfahren wegen des Verdachts auf Geldwäscherei. Die Beschuldigten, neben den drei ehemaligen DFB-Funktionären auch der Schweizer Linsi, haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Das Verfahren gegen den damaligen WM-Organisationschef Franz Beckenbauer war im Juli abgetrennt worden. Als Grund nannte die Bundesanwaltschaft dessen Gesundheitszustand, der „nach derzeitiger Prognose eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor Bundesstrafgericht (BStGer) nicht zulässt.“

In dem Verfahren geht es um die weiterhin nicht geklärten Zahlungen von umgerechnet 6,7 Millionen Euro aus den Jahren 2002 und 2005. Beckenbauer hatte vom Unternehmer Robert Louis-Dreyfus einen Kredit in dieser Höhe erhalten. Das Geld floss auf Konten des damaligen FIFA-Spitzenfunktionärs Mohammed Bin Hammam. Die Rückzahlung drei Jahre später wurde von einem Konto des deutschen Fußballbundes über die FIFA abgewickelt.

Um die Rückzahlung zu ermöglichen, hätten die Beschuldigten gegenüber dem Präsidialausschuss des WM-OK den Vorgang „wahrheitswidrig als einen Mitfinanzierungsbeitrag des DFB bzw. des OK WM 2006 an die FIFA-Auftaktveranstaltung der WM 2006“ ausgewiesen, schrieb die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung. Um eine Verjährung zu verhindern, muss bis April 2020 ein erstinstanzliches Urteil gefällt werden.

In der Affäre um das „Sommermärchen“ 2006 hatten die früheren DFB-Präsidenten Niersbach und Zwanziger sowie der ehemalige Generalsekretär Schmidt im vergangenen Oktober einen juristischen Erfolg erzielt. Die Staatsanwaltschaft hatte alle drei wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagt. Das Landgericht Frankfurt lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen das Trio ab. Es habe keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen, hieß es.

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