Fast 3 Mio. Euro Spenden für ÖVP-Bundespartei im Jahr 2017

Der Porr-Großaktionär Klaus Ortner war der größte Einzelspender für die ÖVP im Wahljahr 2017. Das hat Generalsekretär Karl Nehammer am Freitag bekannt gegeben. Gleichzeitig verteidigte er Ortner gegen den Verdacht, seine Tochter sei wegen der Großspende Aufsichtsrätin in der Staatsholding ÖBAG geworden. In Summe hat die Partei 2017 deutlich mehr Spenden lukriert als bisher bekannt.

Wie Nehammer in einer Pressekonferenz sagte, hat allein die Bundespartei im Wahljahr fast drei Mio. Euro an Spenden eingenommen (2,96 Mio. Euro). Inklusive Spenden an Landes- und Gemeindeparteien sowie an Wahlwerber und nahestehende Organisationen hat die ÖVP 4,4 Mio Euro eingenommen, wie aus den bei der Pressekonferenz verteilten Unterlagen hervorgeht.

Auf der Homepage von Parteichef Sebastian Kurz wurden nur 2,1 Mio. Euro veröffentlicht. Die Differenz auf die knapp drei Mio. Euro der Bundespartei erklärte Nehammer damit, dass dort nur die im Wahlkampf eingelangten Spenden veröffentlicht worden seien. Viele Spender hätten aber davor oder danach gespendet.

Größter Einzelspender war die IGO-Gruppe des Tirolers Klaus Ortner, des Hauptaktionärs des Baukonzerns Porr. Die diversen Firmen des Konzerns haben im Wahljahr 438.000 Euro an die ÖVP überwiesen, wie aus den Unterlagen der Partei hervorgeht (Nehammer sprach zuerst irrtümlich von 428.000 Euro). Damit ist er größter Einzelspender vor KTM-Chef Stefan Pierer 436.563 Euro).

Anders als Pierer hat Ortner seine Spenden allerdings auf mehrere Tranchen verteilt, womit die sofortige Veröffentlichung der Großspende auf der Rechnungshof-Homepage umgangen wurde. Laut Nehammer waren es insgesamt neun Tranchen. Ortner hat nach eigenen Angaben auch 2018 und 2019 gespendet – wie viel ist noch nicht bekannt.

Den Verdacht, Iris Ortner sei wegen der Großspenden ihres Vaters Aufsichtsrätin in der Staatsholding ÖBAG geworden, wies Nehammer zurück: „Die Frau Ortner ist eine der erfolgreichsten Managerinnen in diesem Land.“ Eine schiefe Optik will er darin nicht erkennen: Die ÖVP sehe Parteispenden nicht als verwerflich und es dürfe „keine Sippenhaftung“ für Spender geben.

Ortner ist nicht der Einzige, der Spenden an die ÖVP in mehrere Beträge gestückelt hat. Das geht aus der Spendenliste hervor, die die ÖVP als Vorgriff auf ihren Rechenschaftsbericht am Freitag veröffentlicht hat. Darin scheinen nämlich drei weitere, bisher nicht beim Rechnungshof veröffentlichte Großspenden über 50.000 Euro auf. Der SPÖ warf Nehammer vor, ihrerseits das Parteiengesetz zu umgehen.

Konkret handelt es sich bei den Großspenden um Zuwendungen von Dorotheum-Geschäftsführer Martin Böhm und Markus Braun, Vorstand des deutschen Zahlungsdienstleisters Wirecard. Beide Namen finden sich zwar unter den bereits bekannten Spendern, die auf der Homepage der ÖVP veröffentlicht wurden. Allerdings scheinen sie dort nur mit 40.000 Euro auf – also zu wenig für eine sofortige Veröffentlichung beim Rechnungshof. Tatsächlich hat Böhm im Verlauf des Wahljahres aber 100.000 Euro gespendet, Braun 70.000 Euro. Auch hier hat die Stückelung in mehreren Teilbeträgen eine sofortige Veröffentlichung beim Rechnungshof also verhindert.

Ebenfalls unter den „Spendenstücklern“ des Jahres 2017 ist die ILAG Vermögensverwaltung der Industriellenfamilie Turnauer, die dieses Modell schon 2013, 2014 und 2016 praktiziert hat. Sie hat den ÖVP-Zahlen zufolge 100.000 Euro überwiesen. Das Geld floss nach Angaben eines Parteisprechers an die Wiener Landespartei.

ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer plädierte in der Pressekonferenz dafür, die Schwelle für die sofortige Veröffentlichung von Großspenden von aktuell 51.000 auf 25.000 Euro zu senken. Zum Verbot des Spendensplittings zeigte sich Nehammer aber zurückhaltend. Man könne das bei den aktuellen Verhandlungen diskutieren, aber für ihn stelle sich die Frage, wie weit man in die Möglichkeiten der Spender eingreifen wolle. Außerdem betonte Nehammer, dass die ÖVP alle Spenderinnen und Spender (im Rechenschaftsbericht, Anm.) an den Rechnungshof gemeldet und alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten habe: „Für uns als Volkspartei sind Spenden nichts Verwerfliches, so lange sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.“

Zurückgewiesen wurde vom VP-Generalsekretär der Verdacht der anderen Parteien, die ÖVP hätte die massive Überschreitung der Wahlkampfkosten vor allem durch Spenden finanziert. Anstatt der erlaubten sieben hat die ÖVP 2017 ja 13 Mio. Euro ausgegeben. Der Großteil davon wurde laut Nehammer durch Parteienförderung und Bankdarlehen finanziert (7,3 Mio. Euro), weitere 3,6 Mio. Euro kamen demnach von den Ländern und Bünden, 2,1 Mio. Euro aus Wahlkampfspenden.

Er verwies außerdem darauf, dass auch der heutige Bundespräsident Alexander Van der Bellen seinen Wahlkampf maßgeblich durch Spenden finanziert hatte, ebenso die NEOS. Zudem forderte Nehammer die SPÖ-Gewerkschafter (FSG) und den roten Pensionistenverband auf, die Umgehung des Parteiengesetzes durch zwischengeschaltete Vereine zu beenden. Um zu verhindern, dass Spenden an diese Vorfeldorganisationen offen gelegt werden müssen, haben FSG und SP-Senioren ja neue Vereine gegründet, die offiziell die Mitspracherechte in der Partei wahrnehmen, aber keine nach außen wahrnehmbaren Aktivitäten setzen.

Sollten die Verhandlungen zur Verschärfung der Transparenzregeln ein Verbot von Großspenden bringen, werde die ÖVP das zur Kenntnis nehmen und ihre politische Arbeit trotzdem erfolgreich fortsetzen, betonte Nehammer. Außerdem deponierte er erneut die weiteren Reformforderungen der ÖVP: nämlich eine Kürzung der Klubförderung für alle Fraktionen mit weniger als 40 Prozent Frauen sowie eine Kürzung der Parteienförderung des Bundes um ein Viertel.

Die anderen Parteien verlangen nach der Spenden-Offenlegung der ÖVP eine Verschärfung der Parteispendenregeln. Sowohl FPÖ als auch Liste JETZT fordern ein Verbot von Großspenden, die Grünen wollen strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz. Die SPÖ sieht die Aussagen von ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer als „Täuschungsmanöver“ und „Schuldeingeständnis“ zugleich.

SP-Vizeklubchef Jörg Leichtfried kritisierte vor allem das Stückeln von Großspenden durch den Porr-Großaktionär Klaus Ortner: „Neun Tranchen, offenbar jede knapp unter der Sofortmeldeschwelle, das zeugt von einer gewissen Unverfrorenheit und völligen Gleichgültigkeit gegenüber dem Parteiengesetz, wie dies auch bei der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze um sechs Millionen Euro der Fall war.“ Er pocht auf ein Verbot von Großspenden ab 10.000 Euro.

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker wiederholte die Forderung seiner Partei nach einem Verbot von Wahlkampfspenden über 3.500 Euro. „Beim undurchsichtigen ÖVP-System bei den Großspendern muss endlich volle Transparenz gewährleistet werden“, forderte Hafenecker via Aussendung. Außerdem plädiert er für die Registrierung von Personenkomitees und für die Einberechnung parteinaher Vereine in die Wahlkampffinanzen der Parteien. „Gerade, weil sich die ÖVP Transparenz, Fairness und Kontrolle auf ihre Fahnen schreibt, sollte sie ihren Worten nun auch echte Taten folgen lassen“, so Hafenecker.

Peter Pilz von JETZT wertet die Veröffentlichung der ÖVP-Spendenliste als „erstes Geständnis“. Nun fordert Pilz auch die Offenlegung der gesamten ÖVP-Finanzen, insbesondere des Rechenschaftsberichts und aller „Tarnvereine“. Dafür will Pilz auch eine „Whistleblower-Hotline“ einrichten. Bei der anstehenden Reform der Parteienfinanzierung plädiert er für die Begrenzung von Einzelspenden auf 5.000 Euro, für ein Spendenverbot für Unternehmen, die öffentliche Aufträge annehmen, und für strengere Strafen. Finanzminister Eduard Müller fordert er auf, Iris Ortner als ÖBAG-Aufsichtsrätin abzusetzen.

Auch der Grüne Wahlkampfleiter Thimo Fiesel kritisiert, dass die Tochter von Großspender Klaus Ortner im Aufsichtsrat der Staatsholding sitzt. „Die ÖVP erweckt mit ihrem Vorgehen in dieser Spendenaffäre den Eindruck der Käuflichkeit der Politik“, kritisierte Fiesel in einer Aussendung. Er will unter anderem direkte Einschaurechte des Rechnungshofs in die Parteifinanzen sowie strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz.

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