ÖVP und FPÖ mit Initiativantrag zu Ganztagsbetreuung

ÖVP und FPÖ werden die Mittel für die Nachmittagsbetreuung der 6- bis 14-jährigen Schüler für die nächsten Jahre auf parlamentarischem Weg sicherstellen. Denn mit dem Crash der Regierung war die dafür nötige Novelle zum Bildungsinvestitionsgesetz gefährdet. Die Landeshauptleute haben bereits befürchtet, dass die Ganztagsbetreuung für das Jahr 2020 finanziell nicht sichergestellt ist.

Der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, der Kärntner Peter Kaiser (SPÖ), hat die Übergangsregierung am Sonntag daran erinnert, dass mit der ehemaligen Regierung 250 Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2022 ausverhandelt waren. Da sich dieser Punkt nicht am Programm des Ministerrats für Mittwoch fand, befürchteten die Länder finanzielle Mehrbelastungen für sich, die Eltern oder die Schulerhalter.

Am Montag teilten die Bildungssprecher Rudolf Taschner (ÖVP) und Wendelin Mölzer (FPÖ) mit, dass man „zu den wichtigen gemeinsamen Projekten“ stehe. Deshalb werden sie diese Woche im Plenum einen Initiativantrag einbringen. Ausbau und Qualität der Nachmittagsbetreuung würden damit sichergestellt. Beschlossen werden kann die Novelle allerdings erst in der ersten Juli-Woche, denn der Antrag muss zunächst im Unterrichtsausschuss behandelt werden.

Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein ist offensichtlich zufrieden damit, dass ÖVP und FPÖ die für die Nachmittagsbetreuung der Schüler nötige Novelle auf parlamentarischem Weg erledigen wollen. „Politische Entscheidungen von dieser Relevanz werden zurecht im Parlament erörtert und getroffen“, hieß es am Montag kurz und knapp in einer Stellungnahme des Bundeskanzleramts.

Bildungsministerin Iris Rauskala ist erleichtert, dass die Nachmittagsbetreuung für die nächsten Jahre doch sichergestellt werden kann. Da dies nun aber nicht im Weg einer Regierungsvorlage, sondern über einen ÖVP-FPÖ-Initiativantrag im Parlament geschieht, deponierte sie die Hoffnung, dass das Gesetz „ohne Abänderung und rechtzeitig“ beschlossen wird.

Die Finanzierung der Nachmittagsbetreuung für 2020 bis 2022 sei mit den Ländern ausverhandelt und die Novelle zum Bildungsinvestitionsgesetz fertig vorbereitet gewesen. Sie hätte nur noch vom Ministerrat dem Parlament zugewiesen werden müssen. Das geschieht nicht. Aber Rauskala freut sich – laut einer Sprecherin -, dass „die Bundeskanzlerin einen Lösungsweg gefunden hat“.

Man dürfe jedoch nicht das – jetzt gegebene – „freie Spiel der Kräfte“ im Nationalrat vergessen, merkte Rauskala an. Sie können „nur hoffen, dass das Schicksal von 170.000 Schülern nicht für taktische Manöver missbraucht wird“.

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