Strache erstattete Anzeige gegen drei Personen

Der nach dem Auftauchen des „Ibiza-Videos“ zurückgetretene FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen drei Personen Anzeige erstattet. In einer Erklärung gegenüber der APA bezeichnete er diese als „mögliche Mittäter“ bei der Erstellung des Materials. Strache geht nicht davon aus, dass es noch weiteres kompromittierendes Material gegen ihn gibt.

Auf welche Straftaten sich die Anzeigen beziehen, erwähnte Strache nicht. „Alles Weitere zu klären, obliegt nun den Ermittlungsbehörden.“ Auch hält er „die mögliche Mitwirkung weiterer Personen“ für wahrscheinlich. Der zurückgetretene FPÖ-Chef macht die „Veröffentlichung der Bruchstücke eines rechtswidrig und geheim erstellten Videomitschnitts“ für den „maximal denkbaren Schaden“ verantwortlich, auch wenn er meint: „Hieran trage natürlich auch ich eine gewisse Mitschuld.“

Zu seinen Aussagen im Video meinte Strache, dass er „Akteur einer inszenierten Gesprächssituation“ geworden sei. „In dieser habe ich Gedankenspiele artikuliert, die dumm waren und insbesondere auf dem politischen Parkett völlig inakzeptabel wären.“ Keinem Politiker seien Gedankenspiele jedoch fremd, „in denen er über Mittel und Wege nachdenkt, die politischen Ziele seiner Partei zu verwirklichen, Medienpopularität zu steigern und Verbündete in der Wirtschaft zu gewinnen“.

„Anders als von einzelnen Medien behauptet, kann es auch kein weiteres, mich kompromittierendes Video- oder Ton-Material geben. Weder solches das Treffen auf Ibiza betreffend, noch solches, das davor oder danach entstanden ist“, zeigt sich Strache außerdem sicher und: „Die Behauptung, es gäbe Szenen, die meine Person beim Konsum von Drogen und sexuellen Handlungen zeigen, ist absurd und schlicht diskreditierend.“

Strache bedankt sich in seiner Stellungnahme auch bei den Medien, die in der Causa „einen anerkennenswerten Beitrag zur Aufklärung der Geschichte hinter der Geschichte“ leisten würden.

Der deutsche AfD-Vorsitzende Alexander Gauland bezeichnete indes das folgenschwere Strache-Video als „kriminelle Machenschaft“ und kritisierte die Veröffentlichung des heimlichen Mitschnitts. „Das Video hätte man nicht veröffentlichen müssen“, sagte Gauland am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung „maybrit illner“. „Die Art, wie man hier einen Menschen vorgeführt hat, geht über das politische, öffentliche Interesse hinaus.“

Der rechtlich verankerte Schutz von Informanten gilt nach Ansicht des deutschen Ex-Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen nicht. Maaßen kritisierte erneut, dass deutsche Medien Teile des Videos veröffentlichten. Diese hätten das Material dem österreichischen Parlament oder der Polizei übergeben können, so Maaßen im Interview mit der „Presse“.

Zwar sei klar, dass „derartige Tatsachen“ bekanntgemacht werden müssten, doch die „andere Frage ist, ob man eine solche Berichterstattung aus einem anderen Land macht, ohne als Journalist zu wissen, ob und von wem man sich instrumentalisieren lässt – und das auch noch vor einer Wahl“, kritisierte Maaßen. „Um zu wissen, dass man nicht instrumentalisiert wird, muss man die Quelle kennen. Und das scheint mir hier nicht der Fall gewesen zu sein“, betonte er.

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