Bundesheerboot-Unfall: Soldat bekannte sich schuldig

Der Prozess um einen Unfall mit einem Pionierboot im September 2018 auf der Donau bei Hainburg hat am Montag unter großem Medieninteresse am Bezirksgericht Bruck an der Leitha begonnen. Der wegen fahrlässiger Gemeingefährdung angeklagte Soldat bekannte sich schuldig. Zwei Frauen mussten nach dem Kentern des Bootes im Rahmen des Girls‘ Camp, eines Bundesheer-Schnupperwochenendes, reanimiert werden.

Beim Girls‘ Camp waren Teile eines Pionierbataillons, darunter auch der angeklagte 33-Jährige, im Einsatz gewesen. Dabei sollte der Soldat mit einem Arbeitsboot bei der Schiffsanlegestelle in Hainburg Personen aufnehmen und mit ihnen eine rund 20-minütige Bootsfahrt machen, sagte Staatsanwalt Friedrich Köhl. Das Arbeitsboot mit einem Unteroffizier als Steuermann war am 1. September des Vorjahres mit insgesamt 13 Personen – acht Teilnehmerinnen und fünf Soldaten – besetzt gewesen, als es kenterte.

Der Mann habe die Heckwelle des Bootes, das vor ihm unterwegs war, spitzwinkelig überfahren. Dadurch sei es dazu gekommen, dass das Wasserfahrzeug mit der Front in die Welle kam. Die richtige Reaktion wäre laut Staatsanwaltschaft gewesen, Motorleistung wegzunehmen. „Das hat der Angeklagte nicht gemacht, sondern vielmehr die Motorleistung noch erhöht“, sagte Köhl. Dadurch seien sämtliche Passagiere ins Wasser gestürzt. Zwei Frauen im Alter von 18 und 22 Jahren gerieten unter das Boot. Sie wurden erst nach 39 bzw. 45 Minuten befreit und in Wiener Krankenhäuser geflogen.

Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe „in einer Ausnahmesituation falsch reagiert“. Solche Situationen würden in der Ausbildung nicht trainiert. Er sah „keine schwere Schuld“ des Angeklagten. Die Voraussetzungen einer Diversion würden vorliegen.

Der Angeklagte ist seit 2006 beim Bundesheer und hat die Berechtigung zum Lenken des Arbeitsbootes. Er habe „sehr viel Erfahrung“, meinte der Niederösterreicher. Die Teilnehmerinnen, die sich im vorderen Bereich des Bootes befanden, hatten laut seinen Angaben eine Sicherheitsunterweisung erhalten. Die Passagiere trugen Schwimmwesten. Er habe das Boot um die eigene Achse gedreht und einen Notstopp gemacht, dann sei er vorwärts gefahren. Er sei – hinter einem weiteren Boot – weder schnell noch riskant gefahren und habe auch kein gefährliches Manöver durchgeführt.

Warum der Unfall passiert sei, „das kann ich mir bis heute nicht erklären“, sagte der Angeklagte. „Ich bin es immer und immer wieder durchgegangen. Ich kann es mir nicht erklären.“ Er habe offensichtlich einen Fehler gemacht, weil er Gas wegnehmen hätte müssen. Er habe nur probiert, über die Wellen drüberzukommen und sei am Gas geblieben. „Es ist dann wahnsinnig schnell gegangen, das Boot ist gekippt“, schilderte der 33-Jährige. Er sei von der Situation überrascht worden.

Nach dem Kentern habe er die Rettungsweste ausgezogen und sei unter das Boot getaucht, um Teilnehmerinnen zu retten. „Wir haben zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, ob noch jemand drunter ist oder nicht.“ Dort sei es „schwarz“ gewesen. Man habe versucht, das Boot aufzukanten, habe es aber nur stabilisieren können. Dann habe man eine Teilnehmerin ertastet, ihre Rettungsweste aufgestochen und die Frau in Sicherheit gebracht. Später sei eine weitere Passagierin gefunden und befreit worden. Dann habe es irgendwann geheißen, „es sind alle da“.

Laut einem Gutachten hätte das Unglück verhindert werden können, wenn der Bootsführer nach dem Eintauchen des Bugs den Schub zurückgenommen hätte. Da der Soldat die Motorleistung aber nicht verringerte, drangen über die Bugwelle pro Sekunde Hunderte Liter Wasser ein und führten zum Kentern. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 33-Jährigen bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.

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