Österreich will sensible Unternehmen vor Übernahmen schützen

In der EU wird über den besseren Schutz sensibler Unternehmen vor Übernahmen noch nachgedacht, Deutschland hat die Schwelle für die Prüfung solcher Beteiligungen bereits auf 10 Prozent gesenkt. Nun folgt auch Österreich: Die Bundesregierung schickt eine Gesetzesnovelle in die Begutachtung, die für einen besseren Schutz sensibler heimischer Unternehmen sorgen soll.

Künftig muss eine Beteiligung an einer österreichischen Firma durch einen Investor von außerhalb der EU schon ab 10 Prozent von der Republik genehmigt werden, wenn die Produktion des Unternehmens eine sensible Branche betrifft. Bisher lag die Prüfschwelle bei 25 Prozent.

Als besonders sensible Bereiche gelten in Anlehnung an eine Regelung in Deutschland unter anderem die Verteidigungsindustrie, kritische Infrastruktur für Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarkt, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung. Auch digitale Infrastruktur, bestimmte Unternehmen der Medienwirtschaft, Kriegsmaterial, Raumfahrzeuge, und IT-Sicherheit für die öffentliche Verwaltung fallen darunter.

Unverändert bei 25 Prozent liegt die Genehmigungsschwelle für alle anderen Bereiche, die Relevanz für die Sicherheit und öffentliche Ordnung haben. Dazu gehören etwa die Wasseraufbereitung, Schieneninfrastruktur, Energieversorgung, Unternehmen der Medienwirtschaft ohne besondere Breitenwirkung oder Waffen, die nicht Kriegswaffen sind.

Nicht nur der ausländische Investor, auch das betroffene österreichische Unternehmen müssen so eine Investition künftig melden. Die Novelle zum Außenwirtschaftsgesetz (§ 25a Außenwirtschaftsgesetz / AußWG 2011), in dem diese Bestimmungen geregelt sind, sieht die Schaffung eines „Komitee zur Kontrolle von Erwerbsvorgängen“ vor, das sich mindestens vierteljährlich treffen und das Wirtschaftsministerium beraten soll. Die Vorprüfung einer Übernahme soll zwei Monate, eine allfällige vertiefte Prüfung weitere zwei Monate dauern. Sowohl die Entscheidung zur tieferen Prüfung als auch eine allfällige Untersagung sind der Wirtschaftsministerin vorzulegen.

Bundeskanzler Sebastian Kurz, der die Novelle am Rande seiner China-Reise bereits vor zehn Tagen angekündigt hatte, sagte damals: „In 99 Prozent der Fälle wird es nur ein Durchwinken geben“, aber es könne natürlich sein, dass es in einzelnen kritischen Fällen keine Genehmigung gibt.

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