Wallner weist Verantwortung nach Bluttat an Beamten zurück

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) weist die Verantwortung dafür, dass der mutmaßliche Mörder des Sozialamtsleiters der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn in Vorarlberg untergekommen ist, weiter entschieden zurück. Vorarlberg habe den 34-Jährigen nicht aufnehmen wollen, betonte er als Reaktion auf eine Schwerpunktberichterstattung von „Vorarlberger Nachrichten“ und „Falter“.

Die beiden Medien berichteten am Mittwoch ausführlich über die Bluttat am 6. Februar und arbeiteten auch die persönliche Lebensgeschichte des 34-Jährigen auf. Dabei bezogen sich „VN“ und „Falter“ auf das Protokoll des Erstgesprächs des Mannes im Erstaufnahmezentrum Thalham und auch auf die Ermittlungsakten der Polizei.

Ein von den „VN“ abgedrucktes Zitat des Innenministeriums – „Die Grundversorgungsstelle des Landes Vorarlberg hat letztlich dem Privatverzug (des 34-Jährigen, Anm.) nach Vorarlberg zugestimmt“, damit sei auch das Aufenthaltsverbot erloschen – wurde von Landeshauptmann Wallner zum wiederholten Mal scharf zurückgewiesen. In einem Interview mit dem ORF sprach Wallner von einem „billigen Versuch“, Verantwortung abzuschieben. Er verwies erneut auf jene couragierte Mitarbeiterin in Vorarlberg, die die Übernahme des Mannes aufgrund seiner kriminellen Vorgeschichte ablehnte. „Es gab im Vorfeld ganz, ganz intensive Warnungen, diesen Herrn nicht nach Vorarlberg zu lassen“, unterstrich der Landeshauptmann.

Der mutmaßliche Täter, der 1985 als Sohn eines türkischen Gastarbeiters in Lustenau geboren wurde, ist den Akten zufolge am 4. Jänner dieses Jahres illegal nach Österreich eingereist. Am 6. Jänner wurde er bei der Polizeiinspektion Höchst (Bez. Bregenz) vorstellig, von wo er nach Thalham überstellt wurde. Einige Tage später – am 18. Jänner – stellte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einen Bescheid aus. In diesem wurde festgehalten, dass gegen den 34-Jährigen am 23. September 2009 ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen wurde. Er war nach seiner ersten Abschiebung im Februar 2009 wenige Monate später nach Österreich zurückgekehrt und hatte um Asyl angesucht. Daraufhin wurde das zehnjährige Aufenthaltsverbot in ein unbefristetes Einreiseverbot umgewandelt und der Mann zum zweiten Mal abgeschoben. Weil der 34-Jährige seinen Angaben zufolge jedoch 2015 in Syrien gekämpft und mindestens zwei türkische Soldaten getötet habe, drohe ihm in der Türkei die Verfolgung. Deshalb wurde das Asylverfahren zugelassen.

Aus den Protokollen der Polizei geht laut „VN“ hervor, dass der 34-Jährige nach Rache gesinnt habe – schon am Tag nach der Attacke war die Polizei von „kaltblütigem Mord“ ausgegangen. Der getötete Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor – nach der 15. Verurteilung des 34-Jährigen – das Aufenthaltsverbot erlassen. Bei der Tat selbst wies der Mann einen Blutalkoholgehalt von 0,75 Promille auf, zudem stand er unter Medikamenteneinfluss.

Aktuell befindet sich der 34-Jährige in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Innsbruck, wohin er Ende Februar wegen Eigen- und Fremdgefährdung verlegt wurde. Nun strebt er aber eine Rückkehr ins Gefängnis nach Feldkirch an. „Ich habe auf seinen Wunsch hin den Antrag eingebracht, dass er wieder nach Feldkirch überstellt wird“, sagte sein Verfahrenshelfer Daniel Wolff gegenüber ORF Radio Vorarlberg. Seit einigen Tagen sei die Einzelhaft aufgehoben.

Einen Termin für den Prozess am Landesgericht Feldkirch gibt es noch nicht. Es fehlen noch etliche Gutachten, unter anderem die psychiatrische Expertise, die von Reinhard Haller erstellt wird.

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