Ex-OSV-Spitze wird Betrug um 335.000 Euro vorgeworfen

Einen Schaden von insgesamt 335.000 Euro soll die frühere Spitze des Österreichischen Schwimmverbands (OSV) mit der systematischen Erschleichung von Fördermitteln angerichtet haben. Das geht aus der inzwischen rechtskräftigen Anklageschrift gegen den Ex-OSV-Präsidenten Paul Schauer, seinen Finanzreferenten Walter Benesch und den früheren OSV-Langzeit-Generalsekretär Thomas Gangel hervor.

Die drei werden sich in wenigen Wochen vor einem Schöffensenat am Landesgericht für Strafsachen verantworten müssen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Mitangeklagt wurden neben drei seinerzeit in der OSV-Buchhaltung beschäftigten Mitarbeitern der Wiener Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der younion-Gewerkschaft, Christian Meidlinger (SPÖ). Er war als Schauers Nachfolger vom September 2012 bis August 2013 OSV-Präsident. Meidlinger bestreitet ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten.

Laut Anklage soll der OSV ab 2005 bis 2013 den inkriminierten Schadensbetrag auf betrügerische Weise aus der Besonderen Bundessport-Förderung lukriert haben. Auf buchhalterischem Weg sollen demnach Jahr für Jahr am Papier fiktive Aufwendungen kreiert worden sein, um nicht aufgebrauchte bzw. widmungswidrig verwendete Subventionen aus der Maßnahmenförderung nicht zurückzahlen zu müssen. Die Scheinaufwendungen wurden in Endabrechnungsblätter übertragen und mit entsprechend getürkten Belegen der Bundessportorganisation (BSO) bei der Förderabrechnung und damit verbundenen Prüfterminen vorgelegt. Den Modus Operandi soll – so jedenfalls der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – Gangel auf Veranlassung von Schauer und Benesch gestaltet haben.

Die Scheinrechnungen bezogen sich auf Aufwendungen für technische Infrastruktur und Trainer. Mehrere dazu vernommene Trainer hatten im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren versichert, sie hätten dem OSV niemals Honorarnoten gelegt. Wie der Anklage weiters zu entnehmen ist, wurde 2011 unter dem Posten „Mirna Jukic – Nachwuchsarbeit OSV“ eine vorgeblich förderungswürdige Tätigkeit der ehemaligen Weltklasse-Schwimmerin Mirna Jukic eingereicht. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die BSO auch in diesem Punkt getäuscht wurde und sich der OSV um 27.000 Euro unrechtmäßig bereichert hat. Mirna Jukic, die von diesen Vorgängen nichts gewusst haben dürfte, wird in der bevorstehenden Verhandlung als Zeugin aussagen.

Inkriminiert ist schließlich auch eine „Doppelförderung“, die sich der OSV zur Vorbereitung auf die Olympischen Sommerspiele 2012 erschlichen haben soll. Obwohl der zuständige Wiener Stadtrat eine Sportförderungssubvention erteilt hatte, sollen für mit der MA 51 bereits abgerechnete Reisespesen in Höhe von 32.500 Euro auch noch Bundesmittel bezogen worden sein.

Nach der Ablöse Schauers wurde Meidlinger zum OSV-Präsidenten bestellt. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft ein einmaliges Fehlverhalten vorgeworfen. Benesch und Gangel hätten ihn Ende 2012 „gefragt, ob der OSV auch dieses Jahr – wie in den vergangenen Jahren – bei der BSO Scheinrechnungen bei der Fördermittelabrechnung gebrauchen solle. Nach anfänglichem Widerstand war Meidlinger mit der Vorgehensweise einverstanden, so dass Gangel darauf die damals gegenständliche Scheinrechnung über 36.208 Euro bei der Fördermittelabrechnung für 2012 benutzte“, heißt es dazu in der Anklageschrift.

Meidlingers Rechtsvertreter Richard Soyer weist diese Darstellung zurück, die auf den Angaben Mitbeschuldigter beruhe: „Das ist eine Retourkutsche.“ Meidlinger habe sich nach seinem Amtsantritt im Verband Feinde gemacht: „Er war der, der aufgeräumt hat. Er hat einen Wirtschaftsprüfer reingeholt, Strukturen geändert.“ Das habe nicht allen gepasst. Die von dieser Seite behauptete Mitwirkung seines Mandanten an einer Malversation sei „durch nichts belegt“, meinte Soyer im Gespräch mit der APA: „Hier steht Aussage gegen Aussage. Die Belastung ist auch sehr vage und unkonkret.“

Sportminister Heinz-Christian Strache (FPÖ) will unterdessen sicherstellen, dass bei der Vergabe von Fördermitteln kein Platz für Schwindel mehr bleibt, wie er gegenüber der APA betonte: „Mit der Übernahme der Sportagenden habe ich auch die Verpflichtung übernommen, eine ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der Bundessportfördermittel sicherzustellen. Um einen genauen Überblick und Einblick zu verschaffen, überprüfen die Vertreter meines Ministeriums seit meinem Amtsantritt jedes Projekt und jede Organisation, das bzw. die mit Bundesfördermittel subventioniert wird.“ Wenn die Verwendung der Fördermittel nicht nachgewiesen sei oder Ungereimtheiten vermutet würden, „dann bin ich als Minister gesetzlich zum Handeln verpflichtet. Bei Unregelmäßigkeiten ist die Auszahlung von Fördergeldern zu stoppen“, hielt Strache fest.

Seitens des Sportministeriums wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Förderrichtlinien 2017 gesetzlich neu geregelt wurden. Die Kontrolle obliegt seither der Bundes-Sport GmbH, die Verwendungsnachweise genau prüft und stichprobenmäßige Einsicht in die Originalbelege nehmen kann. „Im Sportministerium sieht man Fördergelder nicht als Geschenke“, erläuterte Alexandra Koncar, Pressereferentin für Sport im Kabinett Straches. Mit dem Fördervertrag würden verpflichtende Abrechnungskriterien vereinbart: „Es muss nicht nur die sachliche Richtigkeit der Verwendung nachgewiesen werden, sondern auch ein lückenloser Zahlungsfluss.“

Eine von Strache eingesetzte „Task Force“ zur Überprüfung der Verwendung von Geldern aus der Bundessportförderung ermittle etwaige Rückforderungsansprüche des Bundes aus den vergangenen Jahren, bewerte diese und stelle sie gegebenenfalls fällig, erklärte Koncar. Dabei sei es bezogen auf das Jahr 2017 zu Rückforderungen in der Höhe von 1,7 Millionen Euro gekommen, für 2018 zu 2,74 Millionen Euro. Im Vorjahr wurden laut Koncar offene Forderungen in Höhe von knapp 690.000 bezahlt, im heurigen Jahr gingen bisher rund 347.000 Euro an offenen Förderrückzahlungen im Sportministerium ein.

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