Evangelische Kirche prüft rechtliche Schritte zu Karfreitag

Die Evangelische Kirche A.B. prüft rechtliche Schritte gegen die von der türkis-blauen Koalition beschlossenen Karfreitagslösung. Ein entsprechender Antrag wurde am Samstag von der Sondersynode in Wien einstimmig angenommen. Über das zweite große Thema, die Ehe für Homosexuelle wird am Nachmittag beraten. Dem „Kirchenparlament“ gehören rund 70 Delegierte aus ganz Österreich an.

Konkret heißt es in dem Antrag, die Synode beauftragt den Oberkirchenrat – unter Einschaltung von externen Fachleuten und des Rechts- und Verfassungsausschusses der Synode – zu prüfen, inwieweit die neuen gesetzlichen Regelungen zum Karfreitag im Arbeitsruhegesetz und im Feiertagsruhegesetz verfassungs- und unionswidrig sind. Weiters soll geprüft werden, ob „allenfalls gerichtliche Schritte auf Kosten und Risiko der Evangelischen Kirche A.B. einzuleiten“ sind. Außerdem werden mit dem Beschluss der Oberkirchenrat und der Finanzausschuss beauftragt, durch einen Nachtragshaushalt die erforderlichen Mittel dafür bereitzustellen.

Ebenfalls beschlossen wurde von der Synode ein Resolution, in der der Karfreitag als Feiertag für alle gefordert wird. Dass dafür nach dem Beschluss des Nationalrates ein Urlaubstag genommen werden muss, wird abgelehnt. Kritik wird in der Resolution an der Äußerung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geübt, wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien. Darin sieht die Evangelische Kirche einen bedenklichen Umgang mit einer Minderheit. Für mögliche künftige Verfahren vor dem EuGH fordert die Evangelische Kirche Parteienstellung und das Recht gehört zu werden.

Der Karfreitag hatte seit den 1950ern für Evangelische und Altkatholiken als arbeitsfreier Feiertag gegolten. Nach der Aufhebung dieser Regelung durch den Europäischen Gerichtshof hat die türkis-blaue Koalition die Abschaffung des Karfreitags als Feiertag und die Einführung eines „persönlichen Feiertags“ aus dem bestehenden Urlaubskontingent für alle Arbeitnehmer beschlossen, was in der Evangelischen Kirche heftigen Protest auslöste. Bischof Michael Bünker bekräftigte, dass den Evangelischen damit ihr Feiertag genommen worden sei.

Der Präsident der Synode, Peter Krömer, unterstrich, dass die Evangelische Kirche die Angelegenheit „nicht auf sich beruhen lassen“ werde. Er bezeichnete es auch als „nicht hinnehmbar“, dass die Regierung für ihre Regelung ein ordnungsgemäßes Begutachtungsverfahren „verweigert“ habe. Krömer verteidigte auch Bünker, der zunächst von einer positiven Lösung mit Wermutstropfen gesprochen hatte. Niemand, auch Bünker nicht, habe seine Zustimmung zu der Lösung gegeben, Bünker habe dies „nur zur Kenntnis genommen“. Er habe auch klargestellt, dass es sich um eine Benachteiligung der Evangelischen handle. Bünker selbst bezeichnete seine erste Reaktion als „unglücklich“.

Die Frage, ob es homosexuellen Paaren künftig erlaubt sein soll, kirchlich zu heiraten, stand bereits im Dezember des Vorjahres auf der Tagesordnung der Synode. Damals wurde beschlossen, die Pfarrgemeinden zur Thematik zu befragen und auf der jetzigen Sondersynode weiter darüber zu beraten.

Bünker erklärte dazu, es gebe eine „respektable, nicht kleine Minderheit“ dagegen, aber doch eine Mehrheit für die „Ehe für alle“. Der theologische Ausschuss habe einen Antrag für eine sogenannte „opt-out-Lösung“ gestellt, womit sich Gemeinden gegen die Möglichkeit einer Trauung Homosexueller aussprechen könnten. Der Bischof betonte, dass er nicht vorhersagen könne, wie der Beschluss ausgehen werde. Wenn es aber die „Ehe für alle“ gebe, dann werde niemand gezwungen. Gemeinden könnten auch sagen, dass sie das nicht wollen.

Die Wahl eines Nachfolgers für Bünker, der demnächst 65 Jahre alt wird und damit das Pensionsalter erreicht, steht heute noch nicht auf der Tagesordnung, sondern erst bei der Synode am 4. Mai. Bünker erklärte dazu, er wünsche seinem Nachfolger, dass dieser die Diskussionen über die beiden großen Themen beruhigen könne. Einen Wunschnachfolger wollte er nicht nennen.

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