ÖVP und FPÖ laden zu Sicherungshaft-Verhandlungen

Die Koalitions-Klubobmänner August Wöginger (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ) bemühen sich um Verhandlungen über die von der Regierung gewünschte Sicherungshaft für potenziell gefährliche Asylwerber. SPÖ und NEOS haben Donnerstagmittag noch auf die Einladung der Koalitionsklubchefs gewartet. Bisher gab es nur eine Ausladung von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).

Kickl ließ in einer Koalitionsinfo wissen, dass ein geplantes Treffen nun nicht mehr nötig sei, da sich die Klubobleute bei den Oppositionsparteien melden würden. Ohne SPÖ oder NEOS würden ÖVP und Freiheitliche bei ihrer geplanten Verfassungsänderung scheitern. Denn für diese braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Bisher zeigten sich freilich beide Parteien eher reserviert.

Wöginger appellierte – in einer schriftlichen Stellungnahme – an SPÖ und NEOS, „hier gemeinsam eine gesetzliche Regelung zu finden, um einerseits dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen und andererseits die größtmögliche Gewährleistung der Grund- und Freiheitsrechte sicherzustellen“. Rosenkranz geht von einem Erstgespräch in den nächsten Tagen aus.

Das „Verhandlungsangebot“ der Regierung sieht eine Sicherungshaft für maximal sechs Monate (mit monatlicher Überprüfung) vor. Verhängt werden soll sie auf Anordnung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, spätestens 48 Stunden nach Festnahme soll eine richterliche Genehmigung erforderlich sein.

Vertreter von Richtern und Rechtsanwälten warnen indes vor der geplanten Sicherungshaft. Richtervereinigungs-Präsidentin Sabine Matejka befürchtet, dass die Regierung die Grundlage für weitergehende Eingriffe in die Freiheitsrechte über Asylwerber hinaus schaffen will. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, hält die Präventivhaft-Pläne der Regierung für „brandgefährlich“.

Sowohl Matejka als auch Wolff vermissen einen konkreten Gesetzesentwurf. Da sei vieles noch „unrein“, verweist Wolff etwa auf die Frage, was nach Ablauf der sechsmonatigen Maximaldauer der Sicherungshaft passieren soll. Laut der Punktation der Regierung soll nämlich durchaus auch eine längere Inhaftierung möglich sein – und zwar aus nicht näher definierten „besonderen Gründen“.

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.