Gericht in Paris verurteilte UBS zu Strafe von 3,7 Mrd. Euro

Die Schweizer Großbank UBS ist in Frankreich zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Das Pariser Strafgericht sprach die Bank schuldig, französische Kunden zur Steuerhinterziehung verleitet zu haben. Die Vorfälle beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2012, erklärte das Gericht am Mittwoch. UBS will die happige Strafe nicht akzeptieren und gegen das Urteil berufen.

Die französische Filiale der UBS soll nach dem Urteil wegen Komplizentums 15 Millionen Euro zahlen. Der französische Staat war in dem Prozess auch als Zivilkläger vertreten – ihm sprach das Gericht 800 Mio. Euro an Entschädigung zu. Fünf von sechs damals verantwortlichen Managern der Filiale in Frankreich bekamen Haftstrafen auf Bewährung sowie Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro.

Die Bank zeigt sich in einer Stellungnahme, das kurz nach dem Urteil verschickt wurde, „mit dem Urteil absolut nicht einverstanden“. Man habe in diesem Fall während der gesamten Untersuchung und während des Prozesses konsequent alle strafrechtlichen Vergehen bestritten.

Die Verurteilung werde nicht durch konkrete Beweise gestützt, sondern basiere auf den unbegründeten Anschuldigungen ehemaliger Mitarbeiter, die im Prozess nicht einmal angehört worden seien. Dem Urteil fehlen laut UBS auch „Beweise und eine glaubwürdige Methodik“ für die Berechnung der Geldstrafe und des Schadens.

Die UBS werde entsprechend gegen das Urteil Berufung einlegen und prüfen, ob die schriftliche Entscheidung weitere Schritte erfordere. Laut UBS setzt nach französischem Recht ein Berufungsverfahren das Urteil des Gerichts aus und führt zu einer Verweisung der Rechtssache an das Berufungsgericht, das diese dann in ihrer Gesamtheit erneut verhandeln wird.

Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung der Forderung der Staatsanwaltschaft. Es handle sich um ein Vergehen von „außergewöhnlicher Schwere“, hieß es zur Begründung. Französische Medien sprachen von einer „Rekordstrafe“.

Dem jüngsten Quartalsbericht der UBS zufolge hatte die größte Schweizer Bank Ende letzten Jahres Rückstellungen in Höhe von noch fast 2,5 Mrd. US-Dollar (2,2 Mrd. Euro) für „Rechtsstreitigkeiten, regulatorische und ähnliche Angelegenheiten“ in ihren Büchern.

Das heißt, sie rechnet noch mit Zahlungen und Strafen in dieser Größenordnung für all die Fälle, die zum größten Teil aus der Zeit der Finanzkrise oder kurz danach stammen. Rund 640 Mio. der 2,5 Mrd. Dollar sind dabei für den Bereich globale Vermögensverwaltung (Global Wealth Management) vorgesehen, zu dem auch der Fall Frankreich gehören dürfte. Dafür musste das Institut bereits eine Kaution von 1,1 Mrd. Euro in Frankreich hinterlegen.

Zu den noch offenen Altlasten neben dem Frankreich-Fall gehören bei der UBS unter anderem der Verkauf von Ramsch-Hypotheken (Subprime-Hypotheken) in den USA, welche am Ursprung der Finanzkrise 2007 bis 2009 bzw. am Fast-Kollaps der UBS standen. Die Rückstellungen in diesem Fall, der im Geschäftsbericht unter dem Bereich ‚Non core and Legacy Portfolio‘ untergebracht sein dürfte, liegen bei rund 1,2 Mrd. US-Dollar.

Aufgeführt im Geschäftsbericht werde aber etwa auch der Fall des Betrügers Bernie Madoff, der Gelder über ein großes Schneeballsystem veruntreute, bei dem es auch Klagen gegen die UBS gibt. Ein weiterer Fall betrifft die Beratung beim Verkauf von angeblich sicheren Staatsanleihen des Inselstaates Puerto Rico an Kunden in den USA. Offen sind zudem noch gewisse Klagen in Bezug auf Libor-Devisen/Libor/Referenzzinssätze und Handelspraktiken, Retrozessionen in der Schweiz oder Praktiken bei Börsengängen in Hongkong.

(APA/ag./dpa)

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