Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde war rechtswidrig

Das Landesverwaltungsgericht Wien hat die im vergangenen Jahr veranlasste Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) für rechtswidrig erklärt. Das bestätigte die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Donnerstag via Aussendung und im „Kurier“. Eine Bestätigung des Gerichts gab es vorerst nicht. Die IGGÖ sprach von einem „heftigen Rückschlag“ für die Bundesregierung.

Bereits Ende Juni 2018 hatte das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“ stattgegeben. Damit erhielt die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und konnte somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben.

Kurz zuvor hatte die Regierung die Schließung mehrerer Moscheen, die Auflösung der AKG und die Ausweisung aller 65 Imame des türkischen Moscheenvereins Atib verkündet. Diese Maßnahmen im „Kampf gegen den politischen Islam“ basierten auf Prüfungen des Kultusamtes und des Innenministeriums.

Das Kultusamt kündigte indes gegenüber der APA Berufung gegen das Urteil zur Moscheeschließung beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) an. Es handle sich keinesfalls um eine inhaltliche Entscheidung, sondern es seien rein formalrechtliche Fragestellungen beurteilt worden, hieß es dort. Konkret wurde vom Landesverwaltungsgericht ein Fehler „mangels Verfahrensanordung(en)“ festgestellt.

„Vonseiten des Kultusamtes werden alle Rechtsmittel ausgeschöpft und es wird Berufung eingelegt“, hieß es zum am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil. Es gehe dabei generell um die Frage der Parteienstellung und damit über diesen Fall hinaus. „Das Beispiel der arabischen Kultusgemeinde zeigt aber vor allem, dass es Aufgabe der IGGÖ ist, Klarheit und Transparenz in Bezug auf ihre Moscheeeinrichtungen zu schaffen.“

Die angekündigte und versprochene Professionalität und Zusammenarbeit fehle bisher leider in weiten Bereichen, die Datenlage und Klarheit sei in vielen Bereichen mangelhaft, bekräftigte man im Kultusamt. Nach derzeitigem Stand gebe es derzeit nur noch zwei Moscheeeinrichtungen, die zur Arabischen Kultusgemeinde gehören. Damit wären die Voraussetzungen für eine Kultusgemeinde, die zumindest zehn Einrichtungen benötigt, jedenfalls nicht erfüllt.

„Das Kultusamt erleidet einen heftigen Rückschlag, da das Gericht ein rechtswidriges Handeln erkannt hat“, schrieb IGGÖ-Präsident Ümit Vural in einer ersten Reaktion und weiter: „Diese Niederlage des Kultusamtes zeigt einmal mehr, wie wichtig die Gerichte als Korrektiv in Zeiten des Populismus sind.“ Mit der Aufhebung des Bescheides über die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde, bleibe diese weiterhin ein integraler Bestandteil der Glaubensgemeinschaft.

Mit dem Urteil des Landesverwaltungsgerichts endet Vural „die große Moschee-Schließungs-Offensive der Regierung“ damit, dass alle betroffenen Einrichtungen weiterhin im Dienste der Muslime offen stünden. „Ich begrüße die klare Entscheidung des Gerichts und hoffe, dass das Kultusamt und damit die Regierung in sich gehen und sich wieder auf ihre Kernkompetenzen und ihre eigentliche Arbeit konzentrieren werden,“ so der IGGÖ-Präsident.

Für Kultusminister Gernot Blümel (ÖVP) ist das Urteil des Landesverwaltungsgericht nicht nachvollziehbar. „Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den politischen Islam, seine Auswüchse und Radikalisierungstendenzen in unserer Gesellschaft zu unterbinden“, sagte er in einer Stellungnahme zur APA. „Wenn jemand gegen die positive Grundeinstellung in Staat und Gesellschaft handelt, muss das auch Konsequenzen haben“, so Blümel. Wenn dazu gesetzliche Änderungen erforderlich seien, dann werde die Bundesregierung diese auch in Angriff nehmen, denn: „Politischer Islam und Radikalisierung dürfen in unserem Land keinen Platz haben.“

(APA)

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.