Platter fordert Registrierungspflicht für Airbnb

Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) will eine Registrierungspflicht für alle touristischen Vermieter, unter anderem den Online-Zimmervermieter Airbnb, einführen. Dies berichteten die „Tiroler Tageszeitung“ und die „Kronen Zeitung“. Eine gesetzliche Regelung durch den Bund würde zulange auf sich warten lassen, hieß es seitens der Tiroler Landesregierung.

Zuletzt hatte Mario Gerber, Obmann der Fachgruppe Hotellerie in der Tiroler Wirtschaftskammer und ÖVP-Landtagsabgeordneter, auf eine Registrierungspflicht und Datenherausgabe gedrängt. Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne) hatte gegenüber der „TT“ eine zeitlich und örtlich beschränkte Airbnb-Vermietung gefordert. Alleine in der Landeshauptstadt seien rund 1.200 bis 1.500 Wohnungen über die Online-Plattform verfügbar.

Das Phänomen habe sich auch in Tirol in den letzten Jahren zunehmend verschärft, meinte Platter zur „TT“. „Um dieser negativen Entwicklung entgegenzutreten, werden wir nun im Land Tirol konkrete Schritte setzen“, so der Landeshauptmann. Über das Aufenthaltsabgabegesetz soll für alle Formen der Beherbergung zu touristischen Zwecken eine Meldepflicht bei der Gemeinde samt Kundmachung dieser Registrierung mittels Plakette im Eingangsbereich der Unterkunft eingeführt werden.

Die Maßnahme betreffe alle touristischen Betriebe, also sowohl Hotellerie, Campingplätze, Urlaub am Bauernhof und Ferienwohnungen, aber eben auch private Wohnungen. Der Verfassungsdienst im Land prüfe derzeit die angedachten Regelungen für einen Gesetzesentwurf. Im Juni könnte die Gesetzesreform im Landtag beschlossen werden.

In Salzburg nahmen unterdessen Geografen in einem Forschungsprojekt rund 700 Wohnungen, die in der Stadt Salzburg bei Airbnb vermietet werden, unter die Lupe. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass überwiegend kommerzielle Anbieter die Plattform nutzen, berichtete die Universität Salzburg. Die Hauptakteure seien Anbieter aus der Tourismus- und Immobilienwirtschaft.

75 Prozent der Airbnb-Angebote in Salzburg sind komplette Wohnungen oder Häuser. Jeder Vierte biete mehr als eine Wohnung an. Der Großteil der Einnahmen konzentriert sich auf ein paar wenige Anbieter. 28 Prozent der Angebote stammen von fünf Prozent der Anbieter. Mit der Grundidee der „sharing economy“ hat das nach Ansicht der Wissenschafter kaum noch etwas zu tun. Dass Menschen ihre eigene Wohnung für einen gewissen Zeitraum untervermieten, spielt laut der Analyse eine untergeordnete Rolle. Ein Team um die Geografen Angela Hof und Christian Smigiel hat in Kooperation mit TU Wien die systematische Untersuchung für die Stadt Salzburg durchgeführt und führte auch Interviews mit Anbietern.

Jede zweite Salzburger Wohnung, die einmal über Airbnb vermietet worden ist, kommt demnach nicht mehr auf den regulären Wohnungsmarkt zurück. Das soll sich künftig ändern. Das Land Salzburg hat vor zwei Monaten eine Verschärfung des Nächtigungsabgabengesetzes vorgestellt, die eine Registrierungspflicht für Vermieter vorsieht. Eine Registrierungsnummer erhält man nur, wenn es zulässig ist, diese Wohnung nach dem Raumordnungsgesetz zu vermieten. Vermietet jemand ohne Registrierungsnummer, drohen Strafen von bis zu 25.000 Euro. Das neue Gesetz soll demnächst in Begutachtung gehen.

(APA)

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