AK gegen, WK für Abtausch Montag gegen Karfreitag

Die Arbeiterkammer lehnt in der Karfreitags-Debatte einen Abtausch gegen einen anderen Feiertag ab. „Der Ostermontag und der Pfingstmontag sind mehr wert“, sagt AK-Sozialexperte Christoph Klein mit Verweis auf den nach wie vor weitverbreiteten Freitag-Frühschluss. Die Wirtschaftskammer hofft nach wie vor auf diese Variante und meint, dass der Abtausch Montag gegen Freitag wenig Unterschied mache.

Einig sind sich die Sozialexperten der beiden Interessensvertretungen nur in einer Frage: ohne Gesetzesänderung hätten alle Arbeitnehmer am nächsten Karfreitag – also am 19. April – Anspruch auf einen Feiertag. Nachdem der Europäische Gerichtshof den Karfreitag als exklusiv protestantischen Feiertag gekippt hat, hat die Arbeiterkammer daher ein Musterschreiben aufgelegt, mit dem Mitarbeiter ankündigen können, den zusätzlichen freien Tag nutzen zu wollen.

Wirtschaftskammer-Experte Rolf Gleißner hofft dagegen, dass die Rechtslage vorher angepasst und ein zusätzlicher Feiertag vermieden wird. „Wenn das nicht passiert, dann gilt das Arbeitsruhegesetz mit der Maßgabe, die der EuGH gegeben hat: dass Unternehmen das Risiko tragen und Arbeitnehmern, die das wollen, diesen Feiertag gewähren müssen“, so Gleißner gegenüber der APA. Er plädiert für einen Feiertagstausch: Demnach sollte der Karfreitag für alle Arbeitnehmer frei sein, dafür aber an einem anderen Feiertag gearbeitet werden. Die Wirtschaftskammer hätte dabei eine Präferenz in Richtung Ostermontag, wobei auch Pfingstmontag oder Stephanitag infrage kämen.

Das Argument der Arbeiterkammer, wonach der Abtausch für Arbeitnehmer wenig attraktiv wäre, weil Freitag häufig ohnehin kürzer gearbeitet wird, weist Gleißner zurück. Zwar werde vereinzelt am Freitag nur sechs Stunden gearbeitet, aber insgesamt gebe es keinen großen Unterschied. „Für den Großteil spielt das keine Rolle.“

Klein hält einen solchen Tausch dagegen für „schwer möglich“, eben weil viele Arbeitnehmer am Freitag Frühschluss hätten und ein Montag daher mehr wert sei. Er pocht daher darauf, den Karfreitag als Feiertag für alle Arbeitnehmer zu belassen. Außerdem kritisiert er, dass es bisher keine offiziellen Gespräche der Regierung mit der Arbeiterkammer über das Thema gegeben habe. Auch vom ÖGB heißt es, dass man sich mit dem Büro von Kultusminister Gernot Blümel (ÖVP) nur informell über die rechtlichen Möglichkeiten ausgetauscht habe, aber: „Verhandlungen mit dem Ziel, eine gemeinsame Lösung zu finden, waren seitens des Kabinetts nicht gewünscht.“

Ob es zur Feiertagsregelung noch Sozialpartnergespräche auf politischer Ebene geben wird, wollte man in Blümels Büro nicht sagen: „Es finden laufend Gespräche mit allen Beteiligten statt.“

Die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) sprach sich am Donnerstag für einen gesetzlichen Feiertag für alle an diesem Datum aus. Dieser Tag habe auch für Katholiken einen besonderen Stellenwert, erklärte Präsident Leopold Wimmer. Ein „Eintausch“ etwa gegen den Ostermontag oder den Pfingstmontag kommt für die Laienorganisation aber nicht infrage.

Gleichzeitig warnt die KAÖ vor einer rein wirtschaftlichen Diskussion: „Die vermeintliche Lösung, einfach Feiertage zu verschieben bzw. einzutauschen, ist sehr problematisch“, so Vizepräsident Armin Haiderer. „Natürlich ist es wichtig, auch die wirtschaftliche Seite zu sehen, aber Feiertage einfach als Verschubmaterial zu verwenden, ist nicht zielführend.“ Auch die katholische Bischofskonferenz hatte sich davor klar gegen einen derartigen Tausch positioniert.

Die Spitze der katholischen Kirche bestätigte gegenüber der APA, dass Kultusminister Blümel (ÖVP) bereits Kontakt in der Sache aufgenommen habe. Allerdings habe es sich dabei lediglich um informelle Gespräche gehandelt, zu einem Treffen sei es bisher noch nicht gekommen, sagte ein Sprecher der Bischofskonferenz auf APA-Anfrage.

Wie eine von der AK in Auftrag gegebene Umfrage zeigt, befürwortet die große Mehrheit der Arbeitnehmer, dass der Karfreitag zum Feiertag für alle Österreicher wird. 81 Prozent sind demnach für eine solche Lösung als Antwort auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Zu einem Abtausch von Feiertagen gibt es hingegen ein klares Nein.

(APA)

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