Erster Sammelklage-Prozess im VW-Skandal hat begonnen

Am Landesgericht Feldkirch hat am Montag der erste Sammelklage-Prozess in Österreich im Zuge des Dieselskandals begonnen. Stellvertretend für rund 600 Vorarlberger klagten der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und eine Anwälteplattform den VW-Konzern auf Schadenersatz. Die Richterin behielt sich vor, über die Zuständigkeit des Gerichts zu entscheiden.

Der Volkswagenkonzern hat im September 2015 eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Der VKI hat im September 2018 mangels Einigung mit VW 16 Sammelklagen in Österreich für rund 10.000 mutmaßlich geschädigte Verbraucher eingebracht. Der erste dieser Prozesse begann am Montagnachmittag in Feldkirch.

Nach der ersten Runde gab es vorerst keine neuen Erkenntnisse. Über die internationale Zuständigkeit des Gerichts werde die Richterin nach den Stellungnahmen der Kläger und des Autokonzerns zum Protokoll der ersten Tagsatzung entscheiden, informierte Thomas Hirmke vom VKI die APA. Der VKI vertritt mit einer Sammelklage 280 Vorarlberger VW-Kunden. Das dauere mindestens bis Ende März, so der Konsumentenschützer. Werde eine österreichische Gerichtsbarkeit verneint, müsse der VKI bei einem deutschen Gericht Klage einbringen.

Vorbehaltlich der Zuständigkeit wurde am Montag auch das weitere Prozessprogramm besprochen. „Es wird ein Sachverständiger zu beauftragen sein, der beurteilen soll, ob die Abschalteinrichtung eine unzulässige war“, sagte Hirmke. Zudem müsse im Prozessverlauf geklärt werden, wie der Schaden zu bewerten sei. „Kann man ihn für alle Kläger gleich hoch abschätzen oder sind gewisse Dinge individuell zu bewerten“, erklärte der Konsumentenschützer. Konkret geht es darum, ob VW-Kunden allgemein einen bestimmten Prozentsatz des Kaufwertes als Schadenersatz erhalten oder ihre Ansprüche individuell geltend machen müssen.

Der VKI geht davon aus, dass die betroffenen Autobesitzer der Marken VW, Audi, Seat und Skoda zu viel für ihre Autos bezahlt haben, weil diese wegen der „Umschaltlogik“ – also der im Dieselskandal aufgeflogenen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung – nicht zulassungsfähig gewesen seien. Dafür fordern die Konsumentenschützer einen Schadenersatz von 20 Prozent des Kaufwertes. Außerdem soll der Autokonzern für sämtliche Folgeschäden haftet, die sich aus der Manipulationssoftware und dem nach dem Publikwerden des Dieselskandals eingespielten Update ergeben haben. Denn auch letzteres habe bei einigen Fahrzeugmodellen Nachteile für die Kunden gebracht, ergab eine VKI-Umfrage unter rund tausend Betroffenen, die sich der VKI-Sammelklage angeschlossen haben. „Da geht es etwa um Mehrverbrauch oder eine schlechtere Motorleistung vor allem im unteren Drehmoment“, sagte Hirmke der APA. Umfragen in vier weiteren Staaten hätten die Ergebnisse des VKI bestätigt.

Naturgemäß sieht das der VW-Konzern anders. Die Ansprüche halte er für unbegründet, sagte Pressesprecher Richard Mieling gegenüber dem ORF Vorarlberg. Fahrzeuge seien trotz „Umschaltlogik“ genehmigt, technisch sicher und fahrbereit, argumentierte VW bereits in Deutschland.

(APA)

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